2. Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20. Mai 2021
Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner-Gölbasi:
Als nächster Redner kommt Herr Müller von der LINKEN. Bitte!
Stadtverordneter Michael Müller, LINKE.:
Frau Vorsteherin!
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Liebe Frau Stadträtin Nazarenus-Vetter!
Sie haben 2017 auf Einladung des usbekischen Generalkonsulats in Frankfurt an einem Empfang teilgenommen. Dort sind Sie zu der Einschätzung gekommen, dass Usbekistan in den über 26 Jahren seiner Unabhängigkeit bewiesen hat, dass es imstande ist: „Die Stabilität in Zentralasien zu bewahren und einen wichtigen Beitrag für die Region zu leisten.“ Außerdem haben Sie am selben Tag gesagt: „Wenn ich an die große Seidenstraße denke, dann denke ich an Samarkand, dann denke ich an Buchara. Was für ein großes touristisches Potenzial hat Usbekistan.“ So viel dazu.
Es hat mich dann also nicht überrascht, dass Sie 2019 nach Ihrer sogenannten Wahlbeobachtung bei Facebook, Herr Kößler, völlig transparent, gesagt haben: „Oh wie schön ist Samarkand, oh wie toll ist dieses Land, oh wie viel touristisches Potenzial hat das.“ Wenn man dann aber noch guckt, was Ihre Einschätzungen zur Wahlbeobachtung dort waren, dann deckt es sich leider nicht mit der OSZE. Die OSZE sagte 2019: „Es gibt zwar mittlerweile etwas Akzeptanz für Meinungsfreiheit, allerdings gibt es einen eklatanten Mangel an Oppositionsparteien, eklatante Missachtung fundamentaler Grundrechte und eine Verletzung von Grundrechten sogar am Wahltag.“ Außerdem sagt die OSZE: „Die Freiheit in Usbekistan steht in einem harten Rahmen und öffentliche Meinungsverschiedenheiten können nicht öffentlich ausgetauscht werden, weil immer noch Strafverfolgung und Haft drohen.“ Dazu sagen Sie kein Wort. Und das werfe ich Ihnen vor. Egal, ob Sie als Privatperson dort sind oder als Wahlbeamtin, Sie sind es in dieser Funktion. Warum haben Sie sich nicht dazu kritisch geäußert? Warum haben Sie nicht 2017 ein kritisches Wort verloren? Das usbekische Generalkonsulat hat Sie ja offiziell als Mitglied des Magistrats auf der Homepage präsentiert. Dazu kein Wort.
Und noch etwas zu den Menschenrechten. Ja, wir haben den IDAHOBIT gehabt. Überlegen Sie sich einmal, wie sind die Rechte von Homosexuellen in Usbekistan? Haben Sie sich damit vielleicht einmal beschäftigt? Es gibt dort immer noch den Artikel 120 des Strafgesetzbuches, der gleichgeschlechtliche Liebe unter Männern und Frauen mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren bestraft. Diese rechtliche Bestimmung wird übrigens immer noch angewandt. Zwischen 2016 und 2020 wurden, Zitat des usbekischen Innenministeriums „44 Männer wegen homosexueller Handlungen zu Haftstrafen verurteilt. Allein im letzten Jahr, 2020, waren es neun.“ Und nun ein letzter Satz: Nach Angaben des usbekischen Innenministeriums befinden sich 49 Männer derzeit in Strafkolonien wegen dem Paragrafen 120. Und die usbekische Regierung legt ein Programm zur Homo-Heilung auf. So viel zu den guten Werten in Usbekistan.
Vielen Dank!
(Beifall)