Antrag im Ortsbeirat 2
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt
Die Vergabe des Auftrags für die Erstellung eines Gutachtens zur Umweltverträglichkeit einer möglichen Trassenführung unter dem Grüneburgpark (beinhaltend ein Untersuchungskonzept zu den erforderlichen hydrologischen und geotechnischen Untersuchungen für die geplante Unterfahrung des Grüneburgparks und des Palmengartens sowie die Durchführung der Untersuchungen) soll im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung erfolgen. Sowohl die Kriterien der Angebotsvergabe als auch alle Ergebnisse sollen im Sinne der Transparenz der Öffentlichkeit zeitnah zur Verfügung gestellt werden.
Begründung:
Die erfolgte Aufforderung zur Angebotsabgabe sollte nur im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung stattfinden. Eine freihändige Vergabe darf nur unter besonderen Bedingungen wie beispielsweise eine Unzweckmäßigkeit der anderen Vergabeverfahren) erfolgen. Im Falle einer freihändigen Vergabe darf die Stadt zudem laut Vergabeordnung nicht aus Gewohnheit stets das gleiche Unternehmen beauftragen. Dies wird jedoch sogar als Grund für die Vergabe an das besagte Unternehmen in ST 1043 genannt.
Die Ausschreibung sollte des Weiteren nicht nur den Auftrag für „ein Untersuchungskonzept zu den erforderlichen hydrologischen und geotechnischen Untersuchungen für die geplante Unterfahrung des Grüneburgparks und des Palmengartens“ sondern ebenfalls dessen Durchführung beinhalten. Zudem muss ausreichend Areal bedacht werden.
Die Durchführung der Untersuchung (inklusive des notwendigen Grundwassermonitorings) ist Voraussetzung für eine fundierte Entscheidung hinsichtlich der möglichen Varianten des zu planenden „Lückenschlusses“. Diese erst im Zuge eines Planfeststellungsverfahrens zu beginnen würde umgekehrt bereits die Entscheidung für die entsprechende Variante (3) voraussetzen und erscheint somit nicht zweckmäßig.