Definiere „Parkdruck“

In vielen Stellungnahmen des Magistrats (unter anderem ST 2001/2020, ST 1845/2020, ST 1710/2020, ST 1548/2020) wird auf den sogenannten „Parkdruck“ hingewiesen. Teilweise werde dieser vor der Umsetzung von Maßnahmen durch den Magistrat „geprüft“ (z.B. ST 1548/2020), teilweise wird nur drauf hingewiesen, dass er sich (z.B. bei der Umwandlung von Parkplätzen im öffentlichen Raum) „erhöhen“ wird und man Maßnahmen deswegen nicht durchführen wird. Leider sind keine öffentlich verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse zu dieser Kennzahl bekannt.

Der Magistrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie genau definiert der Magistrat den Begriff „Parkdruck“?
  2. Anhand welcher Kennzahlen, Daten und Faktoren ermittelt der Magistrat den sogenannten „Parkdruck“?
  3. In welcher Einheit wird der „Parkdruck“ gemessen?
  4. Wird „Parkdruck“ für jede einzelne Straße separat, pauschal für jeden Stadtteil oder gegebenenfalls für jeden Ortsbeiratsbezirk oder gar für betroffene Ortsbeiratsanregungen ermittelt?
  5. Welche Schwellenwerte für den „Parkdruck“ hat der Magistrat festgelegt, um eine Abwägung dieses Wertes gegenüber anderen Interessen zu ermöglichen?
  6. Wo kann man die anscheinend regelmäßig errechneten Daten einsehen?
  7. Wie hoch ist beispielsweise der „Parkdruck“ in der Liederbacher Straße, der Breitlachstraße und der Hermannstraße?
  8. Gibt es Vergleichszahlen zum „Parkdruck“ mit anderen deutschen und internationalen Städten und Gemeinden?
  9. Erhebt der Magistrat auch ähnliche Kennzahlen für andere verkehrstechnischen Interessen, um z.B. den Platzbedarf von zu Fuß Gehenden Menschen auf einem Gehweg, das Verlangen nach sicherer Radinfrastruktur oder die Belastung der Anwohnenden durch Abgase und Lärm an Hauptstraßen auszudrücken?

Anfragesteller/in:

Stv. Daniela Mehler-Würzbach

DIE LINKE. im Römer

Dominike Pauli und Michael Müller

Fraktionsvorsitzende

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