Mit dem Ziel die Teilhabequote am Bildungs- und Teilhabepaket zu erhöhen, wurden 2019 mit dem „Starke-Familien-Gesetz“ der Bundesregierung unter anderem die bürokratischen Hürden bei der Inanspruchnahme für Antragsberechtigte abgebaut. Im Bericht „Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket: Teilhabequoten im Fokus 2020“ vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.V. finden sich auch Zahlen zur Teilhabequote in Frankfurt. Demnach betrug bei 11.326 Leistungsberechtigten nach dem SGB II (LB) im Alter von sechs bis unter 15 Jahren die Quote für die Leistungsart „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“ lediglich 7,9 Prozent (Stand April 2020).
Der Magistrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie viele Mittel stehen aus dem Bildungs- und Teilhabepakets generell für Frankfurt bereit?
2. Welche Ämter sind wie in die Umsetzung des BUT-Paketes involviert?
3. Wie viel Prozent der für Frankfurt bereitstehenden Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes werden in der Praxis auch an die Anspruchsberechtigten ausgeschüttet?
4. Wie wird das in §4 SGB II verankerte Hinwirkungsgebot in der Praxis umgesetzt, wonach die Behörden „dazu beitragen [sollen], dass Kinder und Jugendliche Leistungen für Bildung und Teilhabe möglichst in Anspruch nehmen“?
5. Welche Auswirkungen hatte und hat die Corona-Pandemie auf die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in Frankfurt konkret, auch besonders im Kontext des in Frage 4 angeführten Hinwirkungsgebotes?
6. Welche Maßnahmen planen der Magistrat bzw. die zuständigen städtischen Ämter, um im Sinne des Hinwirkungsgebotes mehr anspruchsberechtigte Personen über die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes zu informieren?
7. Wie viel Prozent der anspruchsberechtigten Kinder und Jugendliche haben welche der ihnen zustehenden Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes zur Finanzierung von Vereinssportaktivitäten, Nachhilfe und Schulausflüge in Frankfurt in den letzten Jahren in Anspruch genommen und wie hat sich dies im Jahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie im Vergleich zu den vorigen Jahren verändert? (Bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Leistungssegmenten wie Nachhilfe, Mittagessen, Sport etc.)
8. Wie wird in der Praxis sichergestellt, dass Sprachbarrieren, Behinderungen und weitere Einschränkungen der anspruchsberechtigten Familien nicht dazu führen, dass diese nicht hinreichend über die ihnen zustehenden Leistungen aufgeklärt werden und in der Konsequenz die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaket nicht in Anspruch nehmen?
9. Welche Maßnahmen sind für Frankfurt geplant, um die bürokratischen Beantragungswege im Rahmen der Bundesgesetze niedrigschwelliger und schlanker zu gestalten?
10. Wie viele Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket fließen in Frankfurt in die für die Beantragung der Mittel aus dem Paket notwendigen personellen und sonstigen Ressourcen?
11. Welche Rolle spielen Institutionen und Vereine jenseits der Ämter und Dezernate für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes und wie ist der Austausch sowie die Zusammenarbeit des Magistrats mit diesen Akteuren in der Praxis ausgestaltet?
12. Was plant der Magistrat an zusätzlichen Informationsmaßnahmen wie beispielsweise Kampagnen, um auf die Mittel des Bildungs- und Teilhabepakets hinzuweisen?
13. Wie bewertet der Magistrat das Bildungs- und Teilhabepaket generell und welche Probleme sieht er bei der Umsetzung in Frankfurt?
14. Welche Maßnahmen plant der Magistrat, um die Umsetzung des BUT fortlaufend zu evaluieren und der Stadtverordnetenversammlung sowie der Öffentlichkeit Bericht zu erstatten?
Anfragesteller/in:
Stv. Ayse Dalhoff
DIE LINKE. im Römer
Dominike Pauli und Michael Müller
Fraktionsvorsitzende