Antrag im Ortsbeirat 2 zur Stellungnahme des Magistrats ST 1282 vom 25.06.2021
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt
Auf der Leipziger Straße soll die Aufstellung von Werbetafeln, Produktaufstellern und die Nutzung für die Aussengastronomie nur dann genehmigt werden, wenn die nutzbare Gehwegbreite mehr als 2 Meter beträgt.
Für die Aussengastronomie soll aufgrund der Corona Richtlinien überlegt werden, wie bei einer Gehwegbreite von mindestens 2 Metern, eventuell unter Nutzung von Autoparkflächen, die Möglichkeit geboten wird Aussengatronomie anzubieten.
Begründung:
Der Ortsbeirat 2 hat sich in der OM 137 vom 10.05.2021 an den Magistrat mit der Auffordrung gewandt: „Der Magistrat wird gebeten, Pkw-Parkräume auf der Leipziger Straße während der weiteren Coronapandemie mindestens zu den Geschäftszeiten temporär zu sperren. Den auf Einlass wartenden Menschen vor Ladengeschäften insbesondere an den Engstellen der Leipziger Straße ist Raum zu geben, damit diese nicht auf dem schmalen Bürgersteig dicht gedrängt in der Schlange stehen müssen. Parkplätze für behinderte Menschen sollen bestehen bleiben.“
Daraufhin kam in der Stellungnahme des Magistrats ST 1282 vom 25.06.2021 die Antwort:“ Zu Fuß Gehende müssen gemäß § 25 Straßenverkehrs-Ordnung den Gehweg benutzen.“
Diese lapidare Äußerung lässt erkennen, dass der Magistrat kein Problem darin sieht, den Fußgängern weiterhin das Slalom-Gehen auf den Fußwegen zuzumuten, den Personen mit Kinderwagen, den FußgängerInnen mit Rollator und den Rollstuhl-FahrerInnen das gefährliche Ausweichen auf die Fahrbahn als zumutbar zu betrachten.
Wenn der Magistrat der Auffassung ist, “Zu Fuß Gehende müssen gemäß § 25 Straßenverkehrs-Ordnung den Gehweg benutzen“, hat der Magistrat auf der Leipziger Straße auch Sorge dafür zu tragen, dass auf der Leipziger Straße die volle Breite von 2 Metern den Fußgängern ohne Beeinträchtigung zur Verfügung gestellt wird.
DIE LINKE. Im Ortsbeirat 2
Fraktionsvorsitzender: Antragsteller:
Hans-Jürgen Hammelmann Hans-Jürgen Hammelmann