Verbesserungen für Fuß- und Radverkehr in der Schleiermacherstraße

Antrag im Ortsbeirat 3

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, eine Halteverbotszone unmittelbar vor dem Eingang des Kindergartens in der Schleiermacherstraße 15 einzurichten. Weiterhin wird der Magistrat beauftragt, Fahrradbügel in der Schleiermacherstraße zu errichten, z.B. im Bereich der Kreuzung mit der Heidestraße.

Begründung:

Auf den Gehwegen in der Schleiermacherstraße ist der Platz für Fußgänger*innen durch Gehwegparken eingeschränkt, insbesondere vor dem Kindergarten ist während der Bring- und Abholzeiten der Gehweg überfüllt. Dies führt zu gefährlichen Situationen durch eine schlechte Sicht auf die Fahrbahn. Durch eine Halteverbotszone von ca. 5 Metern Länge vor dem Eingang des Kindergartens, ggf. mit Bordsteinabsenkung, könnte die Situation auf dem Gehweg deutlich entlastet werden, auch weil dadurch eine Nutzung der Fahrbahn bis unmittelbar vor dem Kindergarten für Eltern mit Fahrrädern ermöglicht würde. Aktuell ist ein Zugang zum Kindergarten nur über einen Umweg über den schmalen Gehweg möglich. Weiterhin gibt es in der gesamten Straße abgesehen von den Fahrradstellplätzen des Jugendhauses keine Fahrradbügel. Eine Initiative auf der Ideenplattform der Stadt hat 153 Unterstützungen erhalten und in den Kommentaren wurde die Dringlichkeit des Anliegens deutlich.

Antragstellerinnen

Martina van Holst

Andrea Pilz

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