Antrag im Ortsbeirat 3
Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, bei der nächsten Haushaltsaufstellung das Budget für die Inklusion von Menschen mit Behinderung so aufzustocken, dass Maßnahmen gemäß der von Deutschland im Jahr 2009 ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention endlich umgesetzt werden können. Nach der Ratifizierung von UN-Konventionen darf die Umsetzung nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehen. Dies widerspricht dem rechtlichen Grundgedanken.
Begründung:
Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Behinderung müssen in verschiedenen Bereichen getroffen werden. Von der Herstellung der Barrierefreiheit über die Bereitstellung von Lernmitteln bis zur Installation von inklusiven Spielgeräten und vielem mehr sind Schritte zur gleichberechtigten Teilhabe am Leben zu unternehmen.
Das Nordend ist davon in vielerlei Belangen betroffen: Barrierefreiheit ist im Nordender Straßenverkehr oft nicht gegeben. Aber auch die Erreichbarkeit von Zielen des täglichen Lebens wird immer mehr eingeschränkt. Das letzte Beispiel fehlender Finanzmittel für den Bereich der Inklusion ist die Installation eines inklusiven Spielgeräts im Günthersburgpark. Da das Grünflächenamt hierfür keine Mittel zur Verfügung stellen konnte, wird die Installation nun durch den Verein Kian e.V. finanziert. Die Mitfinanzierung aus Mitteln zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wäre hier gerechtfertigt gewesen.
Es ist höchste Zeit, die UN-Behindertenrechtskonvention endlich verstärkt umzusetzen. Die bisherige schleppende Umsetzung ist Menschen mit Behinderung nicht würdig.
Antragstellerinnen:
Martina van Holst, Andrea Pilz