Anfrage im Ortsbeirat 3
Vorgartensatzung in der Spohrstraße
Der oben genannten Stellungnahme des Magistrats ist zu entnehmen, dass die linke Vorgartenseite besagter Liegenschaft unterdessen zwar entsiegelt wurde, aber nach wie vor nicht den Vorgaben der Vorgartensatzung entspricht. Am 12. 11. 2020 hatte der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, die Frage zu beantworten, ob dieses nun geschehen ist, aber keine Auskunft darüber erhalten.
Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat nun erneut, ob die Angelegenheit nunmehr erledigt ist.
Antragstellerinnen
Martina van Holst
Andrea Pilz