Vorgartensatzung in der Spohrstraße

Anfrage im Ortsbeirat 3

Vorgartensatzung in der Spohrstraße

Der oben genannten Stellungnahme des Magistrats ist zu entnehmen, dass die linke Vorgartenseite besagter Liegenschaft unterdessen zwar entsiegelt wurde, aber nach wie vor nicht den Vorgaben der Vorgartensatzung entspricht. Am 12. 11. 2020 hatte der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, die Frage zu beantworten, ob dieses nun geschehen ist, aber keine Auskunft darüber erhalten.

Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat nun erneut, ob die Angelegenheit nunmehr erledigt ist.

Antragstellerinnen

Martina van Holst

Andrea Pilz

 

 

Dieser Beitrag wurde unter Ortsbeirat 03 veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
Nach oben