Resultierend aus der Demonstration am 1. Mai 2021, die vor dem SAALBAU Gallus von Seiten der Polizei eskalierte, werden derzeit in mehreren Fällen Verfahren vor dem Amtsgericht verhandelt. In der Stadtverordnetenversammlung wurde bereits in der Debatte am 20.05.2021 eine Aufklärung der Ereignisse gefordert. Auch angesichts des bald wieder bevorstehenden 1. Mai ist eine weitere Aufarbeitung zwingend.
Der Magistrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Mit welchen konkreten Mitteln wurde seitens der Polizei deeskaliert? Trugen das große Aufgebot an Einsatzkräften und das Auffahren von mehreren Wasserwerfern zur Deeskalation bei?
- Wurde bei der Entwicklung der Einsatzstrategie durch die Polizei die Bedeutung des Ortes der Abschlusskundgebung vor dem Haus Gallus bedacht? An diesem Ort fanden die Auschwitzprozesse statt und im Jahr 1985 wurde Günter Sare beim Gegenprotest gegen eine Versammlung der NPD von einem Wasserwerfer überrollt; er verstarb an einem Schädelbasisbruch.
- Wo war der Einsatzleiter der Polizei während der Demonstration? Warum bestand kaum Kontakt zwischen dem Anmelder der Demonstration und der Einsatzleitung der Polizei?
- Warum wurde der Demonstrationszug in der Frankenallee – einer Straße, die wegen beidseitig parkender Fahrzeuge und einem mittleren Grünzug nur sehr geringe Querschnitte aufweist – durch die Einsatzkräfte in Spalierformation begleitet?
- Im Demoverlauf hat die Polizei Pyrotechnik geduldet. Was war der konkrete Auslöser für den Eingriff in das Demonstrationsgeschehen vor dem SAALBAU Gallus noch vor Beginn der Abschlusskundgebung? Warum zielten die Maßnahmen vor allem auf den mittleren Teil der Demonstration?
- Wie bewerten der Magistrat und die Polizei die Form und Verhältnismäßigkeit der Gewaltanwendung, insbesondere den teils massiven Schlagstockeinsatz? Einige Einsatzkräfte führten Teleskopschlagstöcke aus Metall mit sich, andere sogenannte Tonfas. Warum wurden Teleskopschlagstöcke eingesetzt? Warum wurde mit Teleskopschlagstöcken auf Kopfhöhe zugeschlagen, was zu lebensgefährlichen Verletzungen führen kann?
- Wie wird die Auflösung der Kundgebung begründet und auf welche Rechtsgrundlage wird sich hierbei berufen?
- War der Einsatz von Wasserwerfern nach Auflösung der Kundgebung das mildeste Mittel zur Auflösung der Sitzblockade?
- Wurden bei der Demonstration Tatbeobachter*innen und verdeckte Ermittler*innen der Polizei eingesetzt?
- Wie lange waren die Einsatzkräfte am 1. Mai im Dienst?
- Waren am 1. Mai Polizeieinheiten/-Hundertschaften/-Beamt*innen im Einsatz, gegen die wegen der Beteiligung an Nazi-Chatgruppen ermittelt wird oder wurde?
- Welche Aufarbeitung der Geschehnisse gab es auf Seiten der Polizei?
- Welche Schlüsse und Konsequenzen ziehen der Magistrat und die Polizei nach der Nachbereitung des Einsatzes für die Zukunft?
Anfragesteller/in:
Stv. Daniela Mehler-Würzbach
DIE LINKE. im Römer
Dominike Pauli und Michael Müller
Fraktionsvorsitzende