Antrag der Fraktion DIE LINKE. im Römer zu M189/21
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, von einem Erbbaurechtsvertrag für das Grundstück Gemarkung Frankfurt Bezirk 1, Flur 40, Flurstück 47/2, Stiftstraße 32 mit privaten Entwicklungsgesellschaften abzusehen und stattdessen einen Erbbaurechtsvertrag mit der stadteigenen ABG Holding abzuschließen, um auf dem Grundstück ausschließlich Sozialwohnungen und bezahlbare Wohnungen zu schaffen.
Begründung:
Aus wohnungspolitischen Erwägungen sollte die Stadt für öffentliche Grundstücke keine Erbbaurechtsverträge mit privaten Entwicklern vornehmen, da diese profitorientiert agieren und Spekulation mit Wohnraum betreiben. Sie sind somit kein Garant für bezahlbare Mieten in Frankfurt und für den Bau von hochpreisigen (Eigentums-)Wohnungen verantwortlich. Ihre Gewinnabsichten widersprechen der Verantwortung der öffentlichen Daseinsvorsorge, Menschen mit angemessenem und bezahlbarem Wohnraum zu versorgen.
Die aktuelle Magistratsvorlage sieht eine Mischnutzung für Wohnen und Gewerbe vor. Angesichts des massiven Büroflächenleerstands und des eklatanten Überangebots an Büros und Wohnungen im hochpreisigen Segment, ist ein Neubauvorhaben durch die Lyson Group unter stadtplanerischen und sozialen Aspekten nicht vertretbar.
Öffentliche Grundstücke dürfen nicht zum Zweck der Spekulation und Gewinnmaximierung verpachtet werden. Da sie im Besitz der Stadt sind, sollten sie weiterhin unter städtischer Kontrolle bleiben und daher an die ABG Holding durch Erbpacht vergeben werden. Damit kann der Bau von Sozialwohnungen und bezahlbaren Wohnungen sichergestellt und der Wohnungskrise in Frankfurt entgegengewirkt werden.
DIE LINKE. im Römer
Dominike Pauli und Michael Müller
Fraktionsvorsitzende
Antragstellende:
Stv. Ayse Dalhoff
Stv. Dominike Pauli
Stv. Daniela Mehler-Würzbach
Stv. Eyup Yilmaz
Stv. Michael Müller
Stv. Monika Christann
Stv. Pearl Hahn