Anlagestrategien der Stadt Frankfurt

Anfrage des Stadtverordneten Michael Müller der Fraktion DIE LINKE. im Römer gemäß § 50 (2) HGO

Als internationaler Finanzplatz mit einer finanzstarken Kommune besitzt Frankfurt auch in Sachen nachhaltige und faire Geldanlage eine gewisse Vorbildfunktion. Laut Großstädtebericht des Hessischen Rechnungshofs 2021 sind 22,7 Mio. Euro des Gesamtvermögens der Stadt Frankfurt in Wertpapieren und Finanzderivaten angelegt[1]. In den Anlagerichtlinien der Stadt Frankfurt wird Nachhaltigkeit als eines der Anlageziele genannt: „Die Anlagepolitik der Stadt Frankfurt am Main orientiert sich dabei an der Einhaltung ethischer, ökologischer, menschenrechtlicher und demokratischer Standards. In Anlehnung an die DIN ISO 26000 sind dies die Grundsätze Rechenschaftspflicht, Transparenz, ethisches Verhalten sowie der Achtung der Interessen von Anspruchsgruppen, insbesondere der Rechtsstaatlichkeit, von internationalen Verhaltensstandards und der Menschenrechte. Darüber hinaus ist auch im Rahmen der ESG-Kriterien (‚Environment, Social, Governance‘) der Aspekt ‚Umwelt‘ besonders zu berücksichtigen, hierbei kann auch auf einschlägige Gütesiegel zurückgegriffen werden. Bei Produkten mit Investitionen in die Energieerzeugung werden ausschließlich jene neu abgeschlossen, die erneuerbaren Charakter besitzen.“ [2]

Es stellt sich die Frage, welche Verfahren und Verantwortlichkeiten geschaffen worden sind, um die Einhaltung der Anlagerichtlinien zu überprüfen.

Der Magistrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. In welche Wertpapiere, Wertpapierfonds und andere Finanzprodukte investiert die Stadt Frankfurt ihr Vermögen?
  2. Wo lassen sich Informationen über die Details dieses Anlageportfolios finden?
  3. Sind die von der Zusatzversorgungskasse zu verwaltenden Gelder auch Teil des Wertpapier- und Finanzderivatevermögens der Stadt Frankfurt? Wenn ja, wie hoch ist dieser Anteil?
  4. Wer hat Einsicht in diese Unterlagen bzw. Zugang zu diesen Informationen?
  5. Wie wird gewährleistet, dass bei dieser städtischen Anlagestrategie die Anlagerichtlinien, vor allem in Bezug auf Nachhaltigkeit, eingehalten werden?
  6. Wie wird die Einhaltung dieser Richtlinie kontrolliert?
  7. Welche externe Dienstleistende (z.B. Banken, Kanzleien,Finanzdienstleistende) beschäftigt die Stadt Frankfurt zu ihrer Unterstützung/Beratung bei der Gestaltung und des Managements ihres Anlageportfolios?
  8. Welches Gremium stimmt der Auswahl und dem Einsatz dieser externen Dienstleistenden zu?
  9. Wie wird sichergestellt, dass diese externen Dienstleistenden im Rahmen der Anlagerichtlinien handeln?
  10. Falls vorhanden, wie hoch sind die laufenden Kosten für diese externen Beratungsdienstleistungen für das städtische Portfoliomanagement?
  11. Laut städtischem Nachhaltigkeitsbericht 2020 heißt es: „Die Zusatzversorgungskasse der Stadt Frankfurt, die Betriebsrenten gewährt und sich durch die Umlagen ihrer Mitglieder finanziert, engagiert sich im Bereich faire Finanzen. Seit 2017 verfolgt sie eine nachhaltige Anlagestrategie.“[3] Wie wird dieser Kriterienkatalog den Stadtverordneten zugänglich gemacht?

 

Anfragesteller:
Stv. Michael Müller

DIE LINKE. im Römer
Dominike Pauli und Michael Müller
Fraktionsvorsitzende

 

[1]https://rechnungshof.hessen.de/sites/rechnungshof.hessen.de/files/211119_GB%202021_Version%20Internet_final.pdf. S. 24.
[2] https://www.stvv.frankfurt.de/parlisobj/M_54_2021_AN1_Neufassung.pdf
[3] Nachhaltigkeitsbericht (2020) Stadt Frankfurt, S. 181. file:///C:/Users/carolin.brendel/Downloads/Nachhaltigkeitsbericht%202020%20(1).pdf

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