Im Herbst des vergangenen Jahres hat der Hessische Landtag den Weg freigemacht, damit Kommunen auch an Landes- und kommunalen Straßen Stellplätze für stationsbasiertes Car-Sharing ausweisen können. Dazu erklärt Daniela Mehler-Würzbach, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Römer:
„Die Stadt Frankfurt hat jetzt keine Ausrede mehr dafür, warum das stationsbasierte Car-Sharing in Frankfurt nicht vorankommt. Seit Jahren wird diskutiert und ein Konzept versprochen. Mehr als die Aussicht auf eine Regelung per Sondernutzungssatzung und ein Pilotprojekt in Höchst ist dabei aber noch nicht herausgekommen. Dabei ist klar, dass vor allem das stationsbasierte Car-Sharing ein Baustein der Verkehrswende sein kann. Das bislang dominierende nicht-stationäre, free-floating Angebot wird hautsächlich für innerstädtische Kurzfahrten genutzt, die genauso gut auch zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem ÖPNV zurückgelegt werden können. Die Stadt Frankfurt muss daher endlich ihre eigenen Gestaltungsspielräume nutzen, um den Trend zur gemeinsamen Nutzung von Fahrzeugen sinnvoll zu verstärken.“
Bereits seit dem Jahr 2012 seien zwei städtische Unternehmen des Stadtwerkekonzerns, die Mainova AG und die ABG Holding, mit je 33 Prozent der Anteile am Car-Sharing-Unternehmen „book-n-drive“ beteiligt. DIE LINKE. im Römer fordere in einem Antrag, aus der Beteiligung nun ein vollwertiges städtisches Unternehmen zu formen. „Wir wollen ein dauerhaftes, stadtweites und verlässliches stationäres Car-Sharing-Angebot schaffen, dass bis ins Jahr 2030 Schritt für Schritt vollständig elektrifiziert wird. Aktuell wird stationsbasiertes Car-Sharing nur dort angeboten, wo es rentabel ist. Also vor allem in den hochverdichteten Innenstadtquartieren. Die Sicherstellung der nachhaltigen Mobilität der Bürger*innen als Teil der Daseinsvorsorge muss aber in der Innenstadt wie in den Außenbezirken gleichermaßen gelten. Aus unserer Sicht muss die Stadt den Prozess der Stellplatzausweisung daher nutzen, um den Markt im Sinne der Bürger*innen zu ordnen“, so Mehler-Würzbach abschließend.