Wichtige internationale Verträge wie die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen* oder die UN-Frauenrechts-Konvention CEDAW zur Beseitigung jeglicher Diskriminierung von Frauen* sehen die sexualisierte Gewaltausübung als ein Hindernis auf dem Weg zu einer gleichgestellten Gesellschaft. Als eine wichtige Ursache wird die Existenz von Geschlechterstereotypen (Rollenklischees) benannt. Ausdrücklich fordern die internationalen verbindlichen Verträge die Aufdeckung und Bekämpfung von Geschlechterstereotypen, damit sowohl die sexualisierte Gewaltausübung in allen Ausprägungen bekämpft wird als auch Gerichtsurteile möglichst vorurteilsfrei ausfallen und es zu keiner Täter*-/Opfer*-Umkehr kommt. Anzeige- und Verurteilungsquoten sind auffällig gering, wenn es um sexualisierte Gewalt wie beispielsweise Vergewaltigung geht.
Auch im Sinne der Gewaltprävention besteht die Notwendigkeit, sich die Rollenklischees anzusehen, die mit den verschiedenen Geschlechtern verbunden werden. Aus den Erkenntnissen lassen sich Forderungen, z. B. nach Fortbildung und Sensibilisierung betroffener Berufsgruppen, wie in Polizei, Justiz und weiteren Berufen, ableiten. Auch dies ist eine zu erfüllende, verpflichtende Maßgabe für Bund, Länder und Kommunen aus den verschiedenen Verträgen, zu denen sich Deutschland verpflichtet hat.