Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die leerstehenden Wohnungen, die sich im Besitz der Stadt Frankfurt befinden, werden schnellstmöglich saniert, um sie der Wohnnutzung zuzuführen.
- Die Wohnungen werden als Wohnungen des 1. Förderwegs an Anspruchsberechtige oder an Geflüchtete vermietet.
- Die Wohnungen bleiben in städtischem Besitz oder werden an die stadteigene ABG Holding weiterveräußert. Eine Vergabe in Erbpacht bzw. die Reprivatisierung der Wohnungen an private Wohnungsmarktakteure ist ausgeschlossen.
Begründung:
Laut Auskunft des Magistrats stehen 95 Wohnungen leer, die im Besitz der Stadt Frankfurt am Main sind (F619/22). Auf Anfrage der LINKEN sollen diese städtische Wohnungen zeitnah in Erbbaurecht vergeben werden. Wohnungen, die im Rahmen von Milieuschutzsatzungen angekauft wurden, sollen sogar reprivatisiert werden (F799/22). Viele der Wohnungen weisen einen enormen Instandhaltungsstau auf und stehen deswegen teilweise seit Jahren leer. Eine vorherige Sanierung vor Vergabe bzw. Veräußerung durch die Stadt Frankfurt am Main ist nicht vorgesehen.
Die Stadt Frankfurt besitzt selbst Wohnungen und zieht sich aus der Verantwortung, diese Wohnungen nutzbar zu machen. Angesichts des eklatanten Mangels an bezahlbaren Wohnraum und der Tatsache, dass 22.832 Menschen auf eine Sozialwohnung warten und 7.500 Menschen in Notunterkünften unter katastrophalen Bedingungen leben müssen, davon über die Hälfte – also rund 4.000 Menschen – mit Fluchthintergrund. Diese Situation dürfte sich angesichts des Kriegs in der Ukraine weiter verschärfen. Bezahlbarer und angemessener Wohnraum wird dringender denn je gebraucht.
Die Stadt Frankfurt ist nicht nur für jahrelangen Leerstand verantwortlich, sie trägt zudem auch durch ihre Untätigkeit zu einem enormen Verfall der Wohnungen bei, für den sie selbst keine Verantwortung tragen will. Durch Privatisierungen gibt sie wertvollen öffentlichen Wohnraum aus der Hand und führt ihm dem privaten Wohnungsmarkt zu, der profitorientiert funktioniert und zu ständig steigenden Mieten führt. Auch die Vergabe in Erbpacht bedeutet, dass die Stadt keine Einflussmöglichkeiten darüber besitzt, an welche Personen und zu welchem Mietniveau vermietet wird. Die Stadt Frankfurt muss endlich Geld investieren und durch kurzfristige und langfristige Maßnahmen die Wohnungen ertüchtigen. Um weiterhin Kontrolle über die Vergabe und Miethöhe der Wohnungen zu besitzen, ist es zwingend notwendig, dass diese Wohnungen in öffentlichem Besitz bleiben. Das ist entweder möglich, indem das Amt für Bau und Immobilien weiterhin für die Wohnungen zuständig bleibt oder eine Veräußerung ausschließlich an die ABG Holding als öffentliche Wohnungsgesellschaft erfolgt.
Leerstehende öffentliche Wohnungen sind in Zeiten der Wohnungskrise untragbar und müssen Menschen, den der private Wohnungsmarkt nicht angemessen mit bezahlbaren und würdigen Wohnraum versorgt, schnellstmöglich zur Verfügung gestellt werden.
Dominike Pauli und Michael Müller
Fraktionsvorsitzende
Antragsteller*innen
- Stadtv. Ayse Dalhoff
- Stadtv. Daniela Mehler-Würzbach
- Stadtv. Dominike Pauli
- Stadtv. Eyup Yilmaz
- Stadtv. Michael Müller
- Stadtv. Monika Christann
- Stadtv. Pearl Hahn