Im kommenden Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau wird über das Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung abgestimmt. Der Magistrat sieht vor, den überarbeiteten Richtlinien zu den Förderkonditionen des sozialen Wohnungsbaus zuzustimmen (M93/2022). Diese Richtlinien wurden vom Land Hessen dahingehend verändert, dass auslaufende Sozialbindungen für zehn Jahre verlängert werden können. Ziel ist es, Mietpreisbindungen durch den Erwerb von Belegungsrechten zu sichern. Dazu Eyup Yilmaz, wohnungs- und planungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Römer:
„Viele Wohnungen in Frankfurt verlieren die Sozialbindung nach bereits 15 bis 20 Jahren. Die Möglichkeit, Sozialbindungen um weitere zehn Jahre zu verlängern, ist begrüßenswert. Sie ist jedoch nicht ausreichend. Zwar kann eine Verlängerung das Abschmelzen des sozialen Wohnungsbestands leicht abmildern, jedoch keineswegs aufhalten. Das einzige effektive Instrument, um Sozialbindungen langfristig zu sichern, ist die Bindung auch dauerhaft zu erhalten. Sozialwohnungen in Frankfurt wurden mit Millionen öffentlicher Gelder gebaut und dürfen nicht einfach nach wenigen Jahren dem profitorientierten Wohnungsmarkt zugeführt werden. Nur Mietpreisbindungen können Menschen mit geringem Einkommen wirksam vor Verdrängung schützen! Im Vergleich zu Belegungsrechten sind unbefristete Sozialbindungen langfristiger, sozialverträglicher und bedarfsorientierter.“
DIE LINKE. fordert daher in einem Zuantrag, das Förderprogramm anzupassen (NR 648/2022). Yilmaz erklärt: „Öffentliche Wohnungsunternehmen, an denen die Stadt Frankfurt Anteile hält und folglich Steuerungsmöglichkeiten besitzt, müssen zur Verantwortung gezogen werden. Das betrifft vor allem die ABG Holding und die Nassauische Heimstätte. Die Mietpreisbindung bei diesen öffentlichen Unternehmen muss unbefristet sein! Bei privaten Wohnungsgesellschaften muss die Sozialbindung auf mindestens 99 Jahre erhöht werden.“
Yilmaz abschließend: „Der hohe Bedarf an günstigen Sozialwohnungen zeigt, wie wichtig es ist, die Sozialbindung auf einen unbefristeten Zeitraum festzulegen. Wir fordern: Was einmal sozial gebaut wurde, muss für immer sozial bleiben!“