Zwangsräumung durch städtische Stiftung verhinder

Antrag an den Magistrat im Ortsbeirat 3

 

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Der Magistrat möge die Zwangsräumung von Emma aus der Franz-Anton-Gering-Stiftung in der Böttgerstraße 26 verhindern.

 

Begründung:

Die Franz-Anton-Gering-Stiftung ist laut ihrer Satzung eine von der Stadt Frankfurt verwaltete unselbstständige Stiftung. Sie verfolgt „ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke (…). Zweck der Stiftung ist die Unterstützung allein stehender älterer Frauen, die wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes der besonderen Hilfe bedürfen oder die befürftig sind im Sinne des §53 Abgabenordnung.“ (§ 1 der Satzung der Franz-Anton-Gering-Stiftung) Des Weiteren ist die Stiftung selbstlos tätig und „verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke“ (§ 2 der Satzung).

Emma soll am 7.2.23 um 10h30 wegen „Störung des Hausfriedens“ zwangsgeräumt werden. Die Unterbringung in einer Notunterkunft oder Wohnungslosigkeit und somit der Verlust der Lebensgrundlage drohen.

Die Franz-Anton-Gering-Stiftung wird vom Sozialdezernat verwaltet. Das Dezernat sollte sich eigentlich um vulnerable Menschen kümmern, ihnen Schutz bieten und sie vor allem vor Wohnungslosigkeit schützen. Es widerspricht dem sozialen Auftrag des Sozialamtes und dem Stiftungsziel, dass Emma mitten im Winter trotz ihres Alters und der schwierigen finanziellen und persönlichen Situation vor die Tür gesetzt werden soll. Es muss eine andere sozialverträgliche Lösung gefunden werden. Zwangsräumungen sind existenzgefährdend und müssen um jeden Preis bei der Stadt Frankfurt und allen dazugehörigen Gesellschaften und Stiftungen verhindert werden

Antragstellerinnen:

Martina van Holst, Andrea Pilz

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