Anteil von gefördertem, genossenschaftlichem und gemeinschaftlichem Wohnungsbau im Neubau

Der Bedarf an geförderten Wohnungen steigt seit Jahren weiter an, während der Bestand an Sozialwohnungen drastisch zurückgeht. Die Entwicklung in Frankfurt ist katastrophal: Von den 23.535 fertiggestellten Wohnungen, die zwischen 2016 und 2021 in Frankfurt gebaut wurden, waren lediglich 518 neu gebaute Sozialwohnungen. Der Anteil von Sozialwohnungen gemessen an der gesamten Neubautätigkeit beträgt folglich nur etwa 2,2 Prozent. Im gleichen Zeitraum haben dagegen mindestens 4.874 Wohnungen ihre Sozialbindung verloren. Das bedeutet, dass viermal so viele Sozialwohnungen ihre Bindung verloren haben wie neue überhaupt entstanden sind. Diese Zahlen zeigen: Der Neubau von gefördertem Wohnraum kann in keiner Weise Schritt halten mit dem enormen Bedarf an preisgebundenem Wohnraum, den viele Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen dringend benötigen. Auch der Bedarf an genossenschaftlichem und gemeinschaftlichem Wohnraum ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Genossenschaften und gemeinschaftliche Wohnprojekte ermöglichen stabile, günstige Mieten und kollektive, generationsübergreifende Wohnformen. Da die Kosten für Bauland drastisch gestiegen sind, haben sie jedoch immer größere Probleme, ihre Projekte zu verwirklichen. Für die Umsetzung ihrer Projekte brauchen sie dringend die Zuweisung von Bauland zu günstigen Konditionen.

Am 07.05.2020 wurde der Baulandbeschluss von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Darin sind die Voraussetzungen für die Entwicklung von neuem Bauland festgeschrieben: 30 Prozent der Flächen für geförderte Wohnungen (jeweils 15 Prozent für Wohnungen des Förderwegs 1 und des Förderwegs 2), 15 Prozent der Flächen für genossenschaftliche und gemeinschaftliche Wohnprojektgruppen, 15 Prozent der Flächen für den freifinanzierten Mietwohnungsbau sowie 10 Prozent der Flächen für preisreduzierte Eigentumswohnungen.

Allerdings gilt es schon seit 2014 den Beschluss, der besagt, dass bei Neubaugebieten 30 Prozent geförderter Wohnraum entstehen muss (Beschluss § 4542 vom 22. Mai 2014). Die Quote von 30 Prozent ist also nicht neu. Es ist daher wichtig, zu erfahren, bei welchen abgeschlossenen und aktuellen Bauprojekten welcher prozentuale Anteil von Wohnungen des Förderweg 1 und Förderweg 2 und welcher Anteil an genossenschaftlichem und gemeinschaftlichem Wohnen entstanden oder in Planung ist.

Der Magistrat wird daher gebeten, nachfolgende Fragen für die jeweiligen Bauprojekte (1-38) zu beantworten:

  1. An der Sandelmühle
  2. Bankenviertel-Hochhausprojekt FOUR
  3. Ben-Gurion-Ring
  4. Dom-Römer-Areal, Europaviertel
  5. Hochhausensemble südlich der Stiftstraße
  6. Honsellstraße – Hafenpark Quartier
  7. Kulturcampus Bockenheim/ Senckenberganlage / Bockenheimer Warte
  8. Lyoner Quartier
  9. MainTor-Areal
  10. Nördlich der Hanauer Landstraße / westlich der Launhardtstraße
  11. Rebstock Nord-Ost
  12. Riedberg
  13. Sommerhoffpark
  14. Stadterneuerung Ostend
  15. Südöstlich Urnbergweg
  16. Unterliederbach – Nachhaltiges Wohnumfeld
  17. Wohnen am nördlichen Günthersburgpark
  18. Am Römerhof/ Zum Rebstockbad
  19. Ehemaliges Polizeipräsidium und Matthäusareal
  20. Ernst-May-Viertel
  21. Fischerfeld- und Allerheiligenviertel
  22. Frankfurt Nordwest – Neuer Stadtteil der Quartiere
  23. Intercontihotel
  24. Merton-Viertel – Nördlich Lurgiallee
  25. Nieder-Eschbach – Am Hollerbusch
  26. Nieder-Eschbach Süd
  27. Nordwestlich Auf der Steinern Straße
  28. Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung
  29. Nördlich Dieburger Straße
  30. Platensiedlung Nord
  31. Rahmenplan Nachverdichtung Mittlerer Norden
  32. Südlich am Riedsteg
  33. Südlich Frankenallee/ Hellerhofstraße
  34. Südlich Rödelheimer Landstraße
  35. Wohngebiet nördlich Frankfurter Berg – Hilgenfeld
  36. Kleyerquartier
  37. Main Yard
  38. Weitere Bauprojekte, die seit 2016 abgeschlossen wurden oder gerade in Planung sind

Bitte für alle Bauprojekte (1-38) beantworten:

  1. Wann wurde das Bauprojekt genehmigt?
  2. Wann wurde mit dem Bau des Projekts begonnen?
  3. Wie viel Prozent geförderter Wohnraum war ursprünglich geplant (bitte aufschlüsseln nach Förderweg 1 und Förderweg 2)?
  4. Wie viel Prozent genossenschaftlicher bzw. gemeinschaftlicher Wohnraum war ursprünglich geplant?
  5. Wie viel Prozent freifinanzierte Mietwohnungen waren ursprünglich geplant?
  6. Wie viel Prozent Eigentumswohnungen waren ursprünglich geplant?

Bitte für alle fertiggestellten Bauprojekten beantworten:

  1. Wann wurde das Bauprojekt fertiggestellt?
  2. Wie viele neue Wohnungen sind nach Fertigstellung insgesamt entstanden?
  3. Wie hoch war der prozentuale Anteil an gefördertem Wohnraum nach Fertigstellung des Projekts?
  4. Wie viele freifinanzierte Wohnungen sind nach Fertigstellung entstanden?
  5. Wie viele Wohnungen des Förderweg 1 sind nach Fertigstellung entstanden?
  6. Wie viele Wohnungen des Förderweg 2 sind nach Fertigstellung entstanden?
  7. Wie viele freifinanzierte Eigentumswohnungen sind nach Fertigstellung entstanden?
  8. Wie viele gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte sind nach Fertigstellung entstanden?
  9. Wie viele Mietwohnungen sind nach Fertigstellung entstanden?
  10. Wie viele der Wohnungen, die nach Fertigstellung entstanden sind, waren dabei behindertengerecht?

Bitte für alle Bauprojekte (1-38) beantworten:

  1. Bei welchen Bauprojekten, die seit 2016 abgeschlossen sind, wurden die Quoten für geförderten Wohnungsbau (30 Prozent) erreicht?
  2. Bei welchen Bauprojekten, die seit 2016 abgeschlossen sind, wurden die Quoten für geförderten Wohnungsbau (30 Prozent) nicht erreicht?
  3. Bei welchen Bauprojekten, die seit 2016 abgeschlossen sind, wurden die Quoten für genossenschaftliches und gemeinschaftliches Wohnen (15 Prozent) erreicht?
  4. Bei welchen Bauprojekten, die seit 2016 abgeschlossen sind, wurden die Quoten für genossenschaftliches und gemeinschaftliches Wohnen (15 Prozent) nicht erreicht?
  5. Falls die Quoten nicht erreicht wurden: Aus welchen Gründen wurden die Quoten für geförderten Wohnungsbau (30 Prozent) und genossenschaftliches und gemeinschaftliches Wohnen (15 Prozent) nicht erreicht?
  6. Wie hoch beträgt die durchschnittliche Miethöhe der freifinanzierten Mietwohnungen?

Anfragesteller/in:

Stv. Eyup Yilmaz

 

DIE LINKE. im Römer

Dominike Pauli und Michael Müller

Fraktionsvorsitzende

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