Frankfurter Klimaziele einhalten – Photovoltaikanlage auf der Kleinmarkthalle montieren

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten auf das Landesdenkmalamt und die Untere Denkmalschutzbehörde einzuwirken, damit die Planungen für die haustechnische Sanierung der Kleinmarkthalle klimagerecht aktualisiert werden können. Statt einer praktisch gar nicht einsehbaren und erheblich klimaschädlichen Rekonstruktion des Wellblechdachs muss die Montage einer Photovoltaikanalage auf dem Dach der Halle einbezogen werden.

Begründung:

Die Frankfurter Kleinmarkthalle ist stark sanierungsbedürftig und soll hinsichtlich einer verbesserten Energieeffizienz unter Berücksichtigung denkmalschutzrechtlicher Belange saniert werden. Die Entwurfsplanung für die haustechnische Sanierung der denkmalgeschützten Kleinmarkthalle ist mittlerweile abgeschlossen. Jedoch ist darin u.a. die Rekonstruktion des Wellblechdaches vorgesehen, welches aus denkmalschutzrechtlichen Gründen neu errichtet werden soll. Die Landesdenkmalschutz-behörde und die Untere Denkmalschutzbehörde erlauben die von den verantwortlichen Architekturbüros und der FBAG vorgeschlagene Energiesparmaßnahme der Einrichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach nicht. Und dies, obwohl das Wellblechdach von den zahlreichen Besucher*innen der Kleinmarkthalle und Tourist*innen gar nicht zu sehen ist. Lediglich einige wenige höher wohnende Nachbar*innen hätten eine eingeschränkte Sicht. Die Rekonstruktion des Wellblechdachs anstelle einer Photovoltaikanlage ist klimapolitisch unverantwortlich, weil die Sanierung mit dem Wellblechdach die Primärenergie um ein Vielfaches erhöhen würde statt den Energieverbrauch zu senken.

Der Primärenergieverbrauch würde sich nach Berechnungen nach der Sanierung um 25 Prozent erhöhen. Damit würde die Stadt gegen die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens und gegen die Verpflichtungen durch das Bundesverfassungsgericht verstoßen.

Das Revisionsamt kritisiert zu Recht, dass die Planung nicht die Klimaschutzziele der Stadt beachte, welche eine 50-prozentige Reduzierung des Energiebedarfs auf allen Sektoren erforderlich mache. Die Nichteinhaltung der Klimaschutzziele – und hier sogar die deutliche Verschlechterung – kann nicht im Interesse der Stadt Frankfurt liegen und widerspricht den Bestrebungen für einen sozialökologischen Umbau auf kommunaler Ebene. Mit einer Photovoltaikanlage auf dem nach Süden ausgerichtetem Dach könnte eine etwa 20-prozentige Reduktion des Primärenergieverbrauches erreicht werden. Dieses Potenzial darf nicht ungenutzt werden.

Dass es trotz Denkmalschutz auch anders geht, sieht man an der aktuellen Sanierung der Alten Mainzer Gasse 4, die sich im Eigentum der Stadt Frankfurt befindet und ebenfalls unter Denkmalschutz steht. Sie wird als Dienstgebäude durch das Personal- und Organisationsamt genutzt. Laut Magistratsbericht ist „an dem denkmalgeschützten Gebäude eine Dachbegrünung und die Montage einer Photovoltaikanlage möglich […], wenn beides von der Straßenebene aus nicht sichtbar ist“ (B 3/2023). Bei dieser städtischen Liegenschaft wird also die Montage einer Photovoltaikanlage in Betracht gezogen. Sie ist ein positives Beispiel für die Vereinbarkeit von Denkmalschutz und Umweltschutz und zeigt, wie durch bauliche Anpassungen unterschiedliche Interessen gewahrt werden können.

Auch bei der Kleinmarkthalle muss der Klimaschutz Vorrang haben, zumal das Dach kaum einsehbar ist. Die voraussichtliche Erhöhung der Primärenergie um 25 Prozent ist nicht nur aus Klimaschutzgründen verantwortungslos, sondern wird auch die Energiekosten in noch größere Höhen treiben. Angesichts der sich verschärfenden Krisen bei Klima und Energie müssen alle Potenziale genutzt werden, auch auf städtischen Gebäuden Photovoltaikanlagen auszubauen. Nicht erst die Energiekrise hat verdeutlicht, dass die Abhängigkeit von fossilen Energiequellen nur durch den massiven Ausbau von Erneuerbaren Energien beendet werden kann.

Auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29.04.2021 bzgl. der Verfassungsbeschwerden gegen das Bundesklimaschutzgesetz unterstreicht die Notwendigkeit einer Stärkung von klimaschutzpolitischen Maßnahmen. Darin ist festgehalten, dass die aktuelle Klimaschutzpolitik unzureichend ist, um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen. Deswegen bedarf es einer grundlegenden Neujustierung. In Anbetracht der Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen müssen konkrete Maßnahmen für eine stärkere Reduktion von Treibhausgasen erarbeitet und umgesetzt werden. Frankfurt als eine der emissionsstärksten Städte Deutschlands muss schlüssige Konzepte zur Treibhausgasreduktion auf den Weg bringen. Laut dem Branchenverband „Solar Cluster“ können mit Photovoltaik hohe Mengen des Treibhausgases Kohlenstoffdioxid (CO₂) vermieden werden, denn Solarstrom vermeidet pro erzeugter Kilowattstunde etwa 614 Gramm CO₂ jährlich. Diese Technologie birgt folglich enormes Potenzial für eine positive Ökobilanz. Je mehr erneuerbare Energien nutzbar gemacht werden, desto weniger fossile Energien werden benötigt.

Die aktuellen Planungen für die Sanierung des Kleinmarkthallendachs müssen überarbeitet werden. Die Errichtung bzw. Rekonstruktion einer Wellblechanlage auf dem Dach statt einer Photovoltaikanlage ist verantwortungslos in Bezug auf Klima- und Energiekosten und verstößt gegen die eigenen Klimaziele der Stadt Frankfurt. Die Stadt Frankfurt muss sich dahingehend mit den Denkmalschutzbehörden des Landes Hessen und der Stadt auseinandersetzen und dafür sorgen, dass die Klimaziele eingehalten werden, indem statt eines Wellblechdachs eine Photovoltaikanlage installiert wird.

DIE LINKE. im Römer

Dominike Pauli und Michael Müller
Fraktionsvorsitzende

Antragstellende:
Stv. Ayse Dalhoff
Stv. Dominike Pauli
Stv. Daniela Mehler-Würzbach
Stv. Eyup Yilmaz
Stv. Michael Müller
Stv. Monika Christann
Stv. Pearl Hahn

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