„Das angekündigte Auftrittsverbot für Roger Waters führt erwartbarerweise zur juristischen Auseinandersetzung, da der Künstler Klage gegen das Verbot eingereicht hat“, so Michael Müller, Vorsitzender und finanzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Römer. Und weiter: „Das macht einmal mehr deutlich, dass es im Vorfeld Möglichkeiten geben muss, dass die Frankfurt Messe GmbH sensibler reagiert und ihre Vermietungspraxis überdenkt. DIE LINKE. und andere Fraktionen fordern – auch im Zusammenhang mit der unsäglichen Präsenz rechter Verlage auf der Buchmesse – einen bindenden Kodex für die Verträge zur Raumvermietung der Messe Frankfurt, welcher die Ziele und Vorgaben des Aktionsplans zur Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus ,Frankfurt gegen Rassismus!‘ (M 103/20) aufgreift, die ja geltende Beschlusslage sind. Dieser Kodex sollte rasch erarbeitet werden.“
Eine ähnliche gelagerte Debatte führe aktuell auch München, wo ein Auftritt von Waters in der Olympiahalle ebenfalls untersagt werden soll. Müller abschließend: „Ich bekräftige meine Aussage, dass bei einem Auftritt von Roger Waters zivilgesellschaftlicher Protest angebracht ist, um auszudrücken, dass man seine politischen Entgleisungen, sein Andocken an Verschwörungstheorien und die Täter-Opfer-Umkehr in Bezug auf den Ukraine-Krieg nicht toleriert. Jedoch zeigt die Debatte um Roger Waters einmal mehr, dass Auftrittsverbote juristisch kaum haltbar sind. Die juristische Auseinandersetzung liefert solch umstrittenen Persönlichkeiten dann eher noch eine öffentliche Bühne und die Möglichkeit der Selbstdarstellung.“