Der Magistrat hat einen Bericht zum Antrag der LINKEN veröffentlicht, in dem die Aufnahme der Waldschmidtstraße 41-45a, Wittelsbacherallee 16-26 und Jakob-Carl-Junior-Straße 2-8 in eine bestehende Milieuschutzsatzung gefordert wird. Dabei handelt es sich um 257 ehemalige Sozialwohnungen, die Ende 2021 ihre Bindungen verloren haben. Dazu Eyup Yilmaz, planungs- und wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Römer:
„Im Herbst 2022 hat DIE LINKE. im Römer einen Antrag für die Erweiterung des Milieuschutzes für die Siedlung im Ostend gestellt. Nun hat der Magistrat geantwortet und unseren Antrag abgelehnt. Die Begründung umfasst drei Sätze und hinterlässt große Fragezeichen. Es wird lediglich angegeben, dass der Magistrat ‚keine rechtlich hinreichende Begründbarkeit für den in Rede stehenden Bereich erkennen [konnte].‘ Was das konkret heißt, bleibt völlig offen. Es wird in keiner Weise darauf eingegangen, dass die Bewohner*innen der Siedlung einem hohen Verdrängungsdruck ausgesetzt sind und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in Gefahr ist. Das ist eine riesige Enttäuschung für die Mieter*innen, die in ständiger Angst leben, ihre Miete bald nicht mehr zahlen zu können.“
Yilmaz weiter: „Die Mieten wurden nach Wegfall der Sozialbindungen um 15 Prozent erhöht. Und das, ohne dass der Eigentümer etwas am Zustand der Wohnungen verbessert hat. Zu befürchten sind weitere Mieterhöhungen im Rahmen des Mietspiegels oder sogar Modernisierungen, die noch viel höhere Mieterhöhungen erlauben. Davon ist auszugehen, zumal jahrzehntelang überhaupt nicht in die Siedlung investiert wurde. Zuletzt hatten Mieter*innen aufgrund maroder Leitungen über anderthalb Jahre lang mit teils dunkelbraunem Trinkwasser zu kämpfen. Der Zustand der Wohnungen ist marode, die Zukunft ungewiss.“
Bereits 2018 wurde die Siedlung trotz Wissens um die bald auslaufenden Bindungen nicht in die Milieuschutzsatzung NR. 51 aufgenommen, obwohl angrenzende Straßen den Milieuschutz erhielten. Yilmaz kritisiert: „Dass die Siedlung bereits 2018 keinen Milieuschutz erhielt, war eine politische Fehlentscheidung. Die Siedlung jetzt, nach der erneuten Prüfung nach fünf Jahren nicht in eine bestehende Satzung aufzunehmen, entbehrt jeder Grundlage. Der Magistrat zeigt keinerlei politischen Willen, um den Milieuschutz auszuweiten. Die Prüfung ist nicht nachvollziehbar und intransparent. Wir fordern eine erneute Evaluierung.“
Yilmaz fordert: „Wir wollen den Magistrat daran erinnern: Milieuschutz soll als wirksame städtebauliche Maßnahme eingesetzt werden, um die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten. Milieuschutz kann vor Luxusmodernisierungen und der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen schützen. Außerdem kann nur in Milieuschutzgebieten bei einem Weiterverkauf das Vorkaufsrecht genutzt werden. Das alles sind Instrumente, die vor Mieterhöhungen und Verdrängung schützen können. Wenn der Magistrat nicht einmal dieses Instrument anwendet, dann sind ihm die Mieter*innen wirklich mehr als egal.“