Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, Einfluss auf den Aufsichtsrat der ABG Holding zu nehmen mit dem Ziel, sämtliche Mieterhöhungen, die die Fünf-Prozent-Grenze im Rahmen des geltenden Mietenstopps überschreiten, zurückzunehmen.
Begründung:
Seit 2016 gibt es bei der städtischen Wohnungsgesellschaft ABG Holding den Mietenstopp, der Mieterhöhungen auf fünf Prozent innerhalb von fünf Jahren begrenzt. Das gleicht einer durchschnittlichen Mieterhöhung von einem Prozent pro Jahr. Der Mietenstopp wurde auf insgesamt zehn Jahre verlängert und gilt bis 2026. Seit Ende 2022 haben jedoch ABG-Mieter*innen, die in Sozialwohnungen (Förderweg 1) bzw. Mittelstandswohnungen (Förderweg 2) leben, Mieterhöhungen von bis zu zehn Prozent erhalten.
Stets wurde öffentlich kommuniziert, dass der Mietenstopp für alle ABG-Wohnungen gelte. In einem Schreiben, dass die ABG 2020 an alle ihre Mieter*innen geschickt hat, heißt es: „Unser Ziel ist, dass Ihr Zuhause weiter bezahlbar bleibt. Wir wollen, dass Sie Planungssicherheit haben: Darum soll der Mietenstopp für Ihre Wohnungen der ABG Frankfurt Holding von bisher 5 Jahren im Sommer 2021 auf insgesamt 10 Jahre verlängert werden“.
Eine Aufklärung über den Umstand, dass Mieter*innen in Sozialwohnungen oder Mittelstandswohnungen vom Mietenstopp ausgenommen sind, fand in keiner Weise statt. Die ABG hält den Aufsichtsratsbeschluss vom 20.12.2018, in dem der Mietenstopp beschlossen wurde, bis heute unter Verschluss. Mieter*innen in geförderten Wohnungen waren demnach jahrelang in dem Glauben gelassen, dass auch sie von der Begrenzung der Mietpreissteigerung profitieren. Jetzt verlangt die ABG, entgegen früherer schriftlicher Zusagen, Mieterhöhungen über der Fünf-Prozent-Grenze und sorgt bei vielen Mieter*innen für Unmut und Verunsicherung.
Bisher hat die ABG die Mieten meist auf einen Schlag um fünf Prozent für die Dauer von fünf Jahren erhöht. Die jetzt geforderten zehn Prozent sind eine Verdopplung der vorherigen Praxis. Viele Haushalte mit kleinem Einkommen, die vor allem in Sozialwohnungen leben, stellen die Mietsteigerungen von bis zu zehn Prozent angesichts Inflation und Energiekrise vor enorme finanzielle Probleme. Die jetzt geforderten drastischen Mieterhöhungen sind unsozial, teilweise existenzbedrohend und daher inakzeptabel.
Die ABG Holding ist zu fast einhundert Prozent im Besitz der Stadt Frankfurt und muss daher an den Bedürfnissen der Bevölkerung ausgerichtet sein. Es ist unangebracht, von Menschen mit den geringsten finanziellen Möglichkeiten derartige Mieterhöhungen zu verlangen. Die Gründung der ABG erfolgte aus dem Grund, Wohnraum für jene Bevölkerungsschichten zu schaffen, die sich auf dem privaten Wohnungsmarkt keine Wohnungen leisten können. Als öffentliche Wohnungsgesellschaft muss die ABG daher ihrem Auftrag der sozialen Wohnraumversorgung gerecht werden und Mieten niedrig halten.
Die Stadt Frankfurt trägt eine Verantwortung gegenüber den Menschen in der Stadt und muss ein ausreichendes Angebot an Wohnungen zu erschwinglichen Preisen bereitstellen, um alle Mieter*innen angemessen mit Wohnraum zu versorgen. Sie muss dabei besonders Menschen mit wenig finanziellem Spielraum schützen. Daher ist es essentiell, dass der Mietenstopp auch für den geförderten Wohnungsbau durchgesetzt wird und folglich auch für Wohnungen des 1. und 2. Förderwegs gilt. Alle Mieterhöhungen, welche die Fünf-Prozent-Grenze überschreiten, müssen umgehend zurückgenommen werden.
DIE LINKE. im Römer
Dominike Pauli und Michael Müller
Fraktionsvorsitzende
Antragstellende:
Stv. Ayse Dalhoff
Stv. Dominike Pauli
Stv. Daniela Mehler-Würzbach
Stv. Eyup Yilmaz
Stv. Michael Müller
Stv. Monika Christann