Die ABG Holding Frankfurt hat ihre Klage auf Zustimmung zur vollen Mieterhöhung von Mieter*innen aufgrund einer drohenden gerichtlichen Niederlage zurückgezogen. Hintergrund ist der Versuch der ABG, trotz des sogenannten Mietenstopps, der maximal eine Mieterhöhung von fünf Prozent in fünf Jahren festlegt, eine Mieterhöhung von zehn Prozent für eine Wohnung aus dem Förderprogramm „Frankfurter Programm für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau“ zu erwirken.
Dazu Eyup Yilmaz, wohnungs- und planungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Römer:
„Wir haben schon vor Monaten per Antrag gefordert, dass der Magistrat Einfluss auf den Aufsichtsrat der ABG Holding nimmt, um sämtliche Mieterhöhungen der ABG, welche die Fünf-Prozent-Grenze im Rahmen des geltenden Mietenstopps überschreiten, rückgängig zu machen. Dass die unlauteren Mieterhöhungen nun vom Gericht und nicht von der Stadt selbst gestoppt werden, ist ein Armutszeugnis für die Wohnungspolitik der Stadtregierung.“
Es sei einfach nur ernüchternd nun im Zuge des Gerichtsverfahrens zu erfahren, dass die Stadt Frankfurt als Fördergeldgeberin dem Mieterhöhungsverlangen der ABG ihre Zustimmung per Bewilligungsbescheiden erteilt hat. „Hier wird abermals deutlich, dass die Stadtregierung ihrer Verantwortung für die Menschen in dieser Stadt nicht nachkommt. Dass sie die wenigen Instrumente, die der Stadt zur Mietenbegrenzung zur Verfügung stehen, nicht nutzt, sie in vorauseilendem Gehorsam gegenüber der ABG-Geschäftsleitung vielmehr links liegen lässt, ist einfach nur beschämend“, so Yilmaz weiter.
In der Gerichtsverhandlung wurde deutlich, dass die Mieterhöhungen der ABG und deren Zustandekommen für die Amtsrichterin nicht nachvollziehbar waren. Dies bedeutet, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass sämtliche Mieterhöhungen der ABG für die sogenannten Mittelstandswohnungen nicht gerichtsfest sind.
Yilmaz abschließend: „Viele Mieter*innen von ABG-Wohnungen zahlen seit Monaten zu hohe Mieten, und dass mit der Zustimmung der Stadt Frankfurt. Alle Erhöhungen müssen seitens der ABG sofort zurückgenommen werden. Gleichzeitig wird das zuständige Planungsdezernat erklären müssen, warum es ihre Zustimmung der ABG ermöglicht hat, den Mietenstopp zu umgehen und gerade bei geförderten Wohnungen eine Mieterhöhung zu fordern. Genau hierfür zahlt die Stadt als Fördergeldgeberin doch, dass die Wohnungen zu vorgeschriebenen Quadratmeterpreisen von der ABG vermietet werden. “