„Ähnlich wie im Bund, muss auch auf kommunaler Ebene ein Kurswechsel in der Finanz- und Haushaltspolitik kommen“, erklärt Michael Müller, Fraktionsvorsitzender der Fraktion DIE LINKE. im Römer, anlässlich des Genehmigungserlasses des Landes Hessen für den Frankfurter Haushalt 2023.
„Die Stadtregierung sollte endlich ihre eigenen, aus der Zeit gefallenen Grundsätze auf den Prüfstand stellen und von der Einnahmenbremse treten. Seit Jahren entgeht Frankfurt hunderte Millionen Euros durch eine viel zu niedrige Besteuerung von Unternehmensgewinnen. Die Gewerbesteuer ist die wichtigste Einnahmequelle der Stadt, die aber seit Jahrzehnten nicht angetastet wird. Dies hat zur Folge, dass notwendige Mittel für Schulbau, soziale Zuschüsse an Vereine und Verbände und auch für die Sanierung der Verkehrsinfrastruktur fehlen“, so Müller weiter.
Das Hessische Innenministerium fordert in seinem Erlass dazu auf, die Einnahmepotentiale der Kommunen auszuschöpfen. So haben Wiesbaden und anderen Kommunen bereits eine moderate Erhöhung der Gewerbesteuerhebesätze beschlossen.
„Die moderate Anhebung führt zu Mehreinnahmen, die die Finanzierungsgrundlage der Kommunen verbessert und letztendlich zum Wohl aller führt. Vorschläge, die hingegen Kürzungen bei freiwilligen Leistungen oder Gebührenerhöhungen, etwa bei Schwimmbädern oder dem ÖPNV vorschlagen, verschärfen lediglich die soziale Spaltung unserer Gesellschaft und sind mit der LINKEN nicht zu machen“, so Müller.
Vor dem Hintergrund der historisch schlechten Haushaltspolitik der Ampel-Koalition in Berlin und der Selbstblockade durch die – aus der Zeit gefallene – Schuldenbremse fordert Müller weiter:
„Am Ende dürfen es nicht die Kommunen sein, die den hausgemachten Schlamassel ausbaden müssen. Transferzahlungen dürfen nicht reduziert oder Investitionsmittel massiv gekürzt werden. Vielmehr muss die Schuldenbremse abgeschafft werden. Sie ist die größte Wachstums- und Investitionsbremse. DIE LINKE. hat bereits 2009 vor der Schuldenbremse im Grundgesetz gewarnt. Daher unterstützen wir mit Gewerkschaften und Sozialverbänden in Hessen das Volksbegehren gegen die Schuldenbremse.
Das Land Hessen hat die Schuldenbremse 2013 in Artikel 141 der Hessischen Verfassung verankert. Ein historischer Fehler.“