Verpflichtender Klimaschutz für den Stadtkonzern

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Zielsetzung und dem weiteren Vorgehen zu, die CO2-Neutralität der Stadtverwaltung, der Eigenbetriebe und der städtischen Gesellschaften und Beteiligungen bis zum Jahr 2035 zu erreichen.
  2. Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Verwaltung auf, dieses Ziel ab sofort bei allen Maßnahmen zu berücksichtigen.
  3. Kommunale Entscheidungen, die längerfristigen Einfluss auf den CO2-Ausstoß von Frankfurt am Main haben, müssen so getroffen werden, dass sie auch den zukünftigen Ansprüchen gerecht werden.
  4. Der Magistrat entwickelt ein Konzept zur Messung der erreichten Ziele der städtischen Unternehmen und Beteiligungen.
  5. Die Stadtverordnetenversammlung erinnert die kommunalen Vertreter*innen in Gesellschaften daran, dass gemäß § 125 HGO Abs. 1 „alle Vertreter*innen des Gemeindevorstands an die Weisungen des Gemeindevorstands gebunden [sind], soweit nicht Vorschriften des Gesellschaftsrechts dem entgegenstehen.“

Begründung:

In den Grundsatzbeschlüssen für ein klimaneutrales Frankfurt bis 2035 werden die Beteiligungen des „Konzerns Frankfurt“ nicht ausreichend in die Verantwortung zur Erreichung der selbstgesteckten Klimaziele genommen. Es gibt kaum bindende Vorgaben. Das führt zu einer schleppenden und unverbindlichen Klimapolitik der kommunalen Unternehmen und Beteiligungen.

Damit Frankfurt das selbst gesetzte und wichtige Ziel der Klimaneutralität bis 2035 erreichen kann, braucht es jetzt verpflichtende Maßnahmen. Der in dem Antrag zu den Grundsatzbeschlüssen geforderte Klimaschutzplan, der auch verpflichtende Maßnahmen für die Unternehmen vorsieht, ist immer noch nicht als Vorlage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht worden. In dem dazugehörigen Bericht wird nur auf andere, sektorengebundene Leitlinien und Maßnahmen hingewiesen. Hinsichtlich der städtischen Beteiligungen bleibt die Formulierung zu weich gewählt – der Magistrat wird beauftragt sich lediglich „über die Aufsichtsgremien dafür einzusetzen, dass die städtischen Tochtergesellschaften und die städtischen Beteiligungsgesellschaften möglichst klimaneutral gemacht werden.“

Diese weichen Formulierungen und fehlende Definitionen führen zu einer Umgehung bzw. einem sehr weiten Auslegen der Zielerreichung – und damit nicht zu einem erfolgreichen Klimaschutz. Daher sollten Stadtverordnetenversammlung und Magistrat auf Konzepte drängen, wie die Klimaneutralität konkret in den städtischen Unternehmen erreicht werden kann sowie der Magistrat ein Konzept zur Messung der erreichten Ziele vorlegen.

Es gilt die städtischen Unternehmen und Beteiligungen stärker in die Verantwortung zu nehmen. Die öffentliche Hand mit ihren Beteiligungen muss vorangehen. Um die Handlungsnotwendigkeit zu unterstreichen, den Klimawandel aktiv zu bekämpfen, muss sie eine Vorbildfunktion einnehmen und die gesamte Stadtgesellschaft und die lokale Wirtschaft motivieren, sich diesem Vorhaben anzuschließen. Wesentliche Bausteine auf dem Weg zur CO2-Neutralität sind Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs, der Steigerung der Energieeffizienz, des Ausbaus erneuerbarer Energien und der Umstellung von fossilen auf erneuerbare Energietechnologien.

In einem Großteil der Aufsichtsräte von Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist, sitzen Mitglieder des Magistrats oder der Stadtverordnetenversammlung. Diese sollen im Rahmen des Beschlusses dieses Antrags noch einmal explizit auf das Ziel Klimaneutralität und ihrer Verantwortung im Rahmen ihrer Vertretungsaufgaben verpflichtet werden.

DIE LINKE. im Römer
Dominike Pauli und Michael Müller
Fraktionsvorsitzende

Antragstellende:
Stv. Ayse Dalhoff
Stv. Dominike Pauli
Stv. Daniela Mehler-Würzbach
Stv. Eyup Yilmaz
Stv. Monika Christann
Stv. Michael Müller

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