Anlässlich der Berichterstattung über die Sichtweise der Stadtregierung auf den Korruptionsfall bei der ABG und die Rolle ihres Geschäftsführers erklärt Michael Müller, Vorsitzender der Fraktion Die Linke im Römer:
„Die Linke im Römer hat Ende vergangenen Jahres beim Verwaltungsgericht Frankfurt Klage auf Akteneinsicht zum Korruptionsfall bei der ABG eingereicht. Aus unserer Sicht erstrecken sich die Kontrollrechte der Stadtverordneten nicht nur auf bei der Stadt geführte Akten, sondern auch auf Akten ihrer Mehrheitsbeteiligungen, insbesondere bei jenen, die quasi hundertprozentige Tochterunternehmen sind, wie die ABG. Die Stadt als Beklagte lehnt dies kategorisch ab. Wir wollen dies daher gerichtlich klären lassen.“
Müller verweist auf die zugrundeliegende politische Dimension. „Die Stadt hält insgesamt 602 Beteiligungen, davon nicht wenige mehrheitlich und nicht selten in Bereichen, die die Daseinsfürsorge der Bürger*innen Frankfurts fundamental betreffen. Wenn die Stadtverordnetenversammlung als gewählter Souverän hier ihrer Kontrollrechte beraubt wird, dann ist das von Nachteil für die Demokratie.“
Gerade die Korruptionsfälle bei der ABG machten dies deutlich. Müller weiter: „Anstatt bei begründeten Korruptionsvorwürfen für völlige Transparenz zu sorgen, verweigert der Magistrat die effektive parlamentarische Kontrolle, die unabdingbar ist.“
Im Bericht des Magistrats in Antwort auf unseren abgelehnten Antrag auf Akteneinsicht, werde der fahrlässige Umgang des Magistrats mit den Korruptionsfällen überaus deutlich. Dort nachlesbar: Weil es sich vermeintlich nur um Schmiergelder in dreistelliger Höhe gehandelt habe, falle der Vorgang eindeutig nur in das operative Geschäft der ABG und es sei somit völlig in Ordnung, dass die ABG-Geschäftsführung den Aufsichtsrat und damit den Magistrat nicht informiert habe.
„Was für eine absurde Argumentation. Uns würde brennend interessieren, was Transparency International, mit denen die Stadt Frankfurt aktuell eine Kooperation anbahnt, davon hält, dass für den Magistrat scheinbar die Schmiergeldhöhe ausschlaggebend ist und nicht die Korruption als solche“, so Müller.
Es sei aus städtischer Sicht doch völlig egal, ob 1 Euro unterschlagen werde oder eine Millionen Euro. Müller abschließend: „Entscheidend ist, dass städtische Beschäftigte und solche in städtisch kontrollierten Unternehmen nicht einmal in den Verdacht von Korruption geraten dürfen. Und dafür ganz entscheidend ist der Umgang mit Korruptionsvorwürfen in der Stadt, allen voran im Magistrat. Wir fordern nicht mehr und nicht weniger als volle Transparenz und Einsicht in die Akten der ABG. Dass dies jetzt erst gerichtlich erstritten werden muss, spricht Bände über den Magistrat der Stadt Frankfurt.“