Gemeinsamer Antrag von farbechte/Die Linke und SPD
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, eine Klage der Stadt Frankfurt am Main zur Offenlegung der Machbarkeitsstudie zu einem möglichen Ausbau der BAB 5 im Bereich des Stadtgebietes Frankfurt am Main und damit auch in Höhe von Rödelheim/Praunheim nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei dem zuständigen Gericht einzureichen, sofern der zuständige Bundesverkehrsminister nicht bis zum 1.07.2024 schriftlich erklärt, dass die Ausbauplanungen nicht weiter verfolgt werden und die t aus diesem Grund nicht mehr relevant ist.
Begründung:
Der Ausbau der BAB 5 ist zunächst aus dem vordringlichen Bedarf gestrichen worden. Gleichwohl ist ein solcher Ausbau noch nicht endgültig gestrichen worden. Die Stadt Frankfurt hat mehrfach klar gemacht, dass sie einen zehnspurigen Ausbau der BAB 5 ablehnt.
Die Machbarkeitsstudie zu diesem Ausbau wurde bisher nicht veröffentlicht und ist der Stadt Frankfurt – trotz mehrfacher Bitte – nicht zur Kenntnis gelangt. Der jüngste Magistratsbericht B 362 vom 22.09.2023 bringt keine Klarheit zur Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie. Nach der ST 2205 vom 30.10.2023 teilte der Magistrat dem Ortsbeirat mit, dass die „Nachfragen hinsichtlich der Machbarkeitsstudie zuletzt mit Hinweis auf die laufende Bedarfsplanüberprüfung hinhaltend beantwortet: …“ und diese nicht vorgelegt wurde.
Viele Bürger:innen unseres Ortsbezirks wären von einem Ausbau der BAB 5 betroffen. Je nach Ausgestaltung der Pläne sind Beeinträchtigung oder Verlust von Grundstücken und Häusern zu befürchten. Eine Offenlegung und klare Kommunikation auch schon zum jetzigen Zeitpunkt ist daher im Interesse der Bürger:innen. Es darf nicht sein, dass die Menschen bei solch einschneidenden Planungen übergangen und irgendwann vor vollendeten Tatsachen gestellt werden, ohne selbst frühzeitig agieren zu können.
Daher erscheint eine Klage hier sehr gute Erfolgsaussichten zu versprechen.
Für die Fraktionen:
Inge Pauls Hans- Jürgen Sasse