Waffenverbotszone in Frankfurt evaluieren statt ausweiten

Ab dem 1. Juni 2024 wird die bereits bestehende Waffenverbotszone für das Frankfurter Bahnhofsviertel auf den Hauptbahnhof ausgeweitet. Demnach wird es verboten, Messer oder andere gefährliche Gegenstände, in der Zeit zwischen 20 und 5 Uhr, mit sich zu führen. Um diese Maßnahme zu ermöglichen, bedurfte es der Zustimmung der Stadt Frankfurt.

Dazu Monika Christann, sicherheitspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Römer:

„Dass der Oberbürgermeister Mike Josef (SPD) und die Ordnungsdezernentin Annette Rinn (FDP) erneut ohne Beteiligung der gewählten Stadtverordneten der Ausweitung der Waffenverbotszone auf Anfrage der zuständigen Bundespolizeidirektion zugestimmt haben, überrascht wenig. Schon bei ihrer Einrichtung im Bahnhofviertel haben der Oberbürgermeister und die Ordnungsdezernentin die Stadtverordnetenversammlung nicht darüber abstimmen lassen und so das Parlament ignoriert. Ebenso wenig überraschen mich die fadenscheinigen Erfolgsargumente von Mike Josef, der schlicht behauptet, die Waffenverbotszone im Bahnhofviertel wäre ein Erfolg, weil man seit November 62 gefährliche Gegenstände eingezogen hätte. Um die Auswirkungen und Folgen der Verbotszone tatsächlich beurteilen zu können, bedarf es jedoch einer fundierten wissenschaftlichen Evaluation.“

Aufgrund der bislang nicht vorhandenen Datenlage zu den Auswirkungen und Folgen der Waffenverbotszone im Bahnhofsviertel, fordert Die Linke die Verbotszone als Pilotprojekt zeitlich zu begrenzen und diese einer wissenschaftlichen Evaluation zu unterziehen.

„Ohne wissenschaftliche Begleitung eines externen, unabhängigen Instituts lässt sich viel über Erfolg oder Auswirkungen der Waffenverbotszone fantasieren. Es reicht aber nicht aus, einfach nur die beschlagnahmten Messer zu zählen. Was wir brauchen, sind belastbare Daten über Kriminalitätsaufkommen, Sicherheitsempfinden und die Akzeptanz bei der Bevölkerung. Und diese muss natürlich genauso wie die Meinungen derjenigen Menschen, die von der Waffenverbotszone direkt oder indirekt betroffen sind, berücksichtigt werden.

Sonst bleibt es bei einer subjektiven und damit unseriösen Behauptung. Wie so etwas aussehen kann, zeigt zum Beispiel der Evaluationsbericht über die Verbotszone in der Stadt Leipzig.“

„Vor allen Dingen“, fügt Christann abschließend hinzu, „beseitigt diese Symbolpolitik nicht das gesamtgesellschaftliche Problem einer zunehmenden Verrohung, welche auch durch Hass- oder Verunglimpfungsreden von verantwortungslosen Law-and-Order-Politiker:innen befördert werden. Wollen wir denn am Ende ganz Frankfurt zur Waffenverbotszone erklären und zusätzlich mit unzähligen Videoanlagen überall das grundgesetzlich geschützte Persönlichkeitsrecht missachten? Das ist mit uns Linken nicht zu machen!“

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