Alter Hausener Friedhof ein Bodendenkmal?

Anfrage an den Magistrat

  1. Handelt es sich bei dem Alten Hausener Friedhof um ein Bodendenkmal?
  2. Welche Maßnahmen des Denkmalschutzes werden erfolgen, wenn die erste Frage mit Ja beantwortet wird?
  3. Welcher Zeitraum ist notwendig, um eventuelle Untersuchungen des Denkmalamtes und anderer Ämter durchzuführen?
  4. Wann wird die Fläche des Alten Hausener Friedhofs für die Hausener Bevölkerung nutzbar gemacht werden können? Wann wird mit der Baumaßnahme der Friedhofsmauer (Abriss und Herstellung) zu rechnen sein?

Begründung:

Der Alte Hausener Friedhof ist ein Dauerthema unseren Ortsbeirats, weil die eingestürzte Mauer seit Jahren gesichert wird und nichts passiert, um dem hässlichen Straßenbild ein Ende zu bereiten. Das Anliegen des Ortsbeirats und der AnwohnerInnen war und ist es, die Fläche für Hausen nutzbar zu machen, sei es als kleiner Park, sei es als Spielplatz. Zuvor musste geklärt werden, was mit der Mauer passieren soll. Laut B 46 vom 26.1.2024 steht in dem  – uns nicht zugänglich gemachten – Gutachten fest, dass die Mauer abgerissen werden muss. Dazu hat der Ortsbeirat in seiner letzten Sitzung mit großer Mehrheit einen Antrag verabschiedet (OF 385/7). Bei einer Einladung des Stadtplanungsamtes am 30.4.2024 wurde plötzlich zum ersten Mal von einem Bodendenkmal gesprochen. Dazu fehlt jede Information und es ist nicht klar, ob damit das Vorhaben, endlich zu einer Planung für die Nutzung des Alten Friedhofs zu kommen, erneut aufgeschoben werden muss.

 

Antragstellende:

Inge Pauls, Angela Kalisch, Torben Zick

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