Wie kommt die Photovoltaik-Anlage aufs denkmalgeschützte Flachdach?

Anregung an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten, eine Handreichung/Information für die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf denkmalgeschützte Gebäude mit Flachdächern zu erstellen und zu veröffentlichen. Dies betrifft insbesondere die Siedlung Westhausen.

Begründung:

In der Presse (Das Kraftwerk daheim, SZ 26.4.2024) wurde darüber informiert, dass das Solarpaket verabschiedet wurde. Damit soll der Einsatz von Photovoltaik an Wohnhäusern gefördert werden. Das Interesse an der Installation einer Photovoltaik-Anlage ist sowohl bei Mietern als auch bei Eigentümern groß, weil es für ein paar Hundert Euro schon jetzt  Mini-Kraftwerke zu kaufen gibt. Der Strom lässt sich über eine Steckdose einspeisen. Das ist eine echte Ersparnis, denn was sie an Sonnenstrom ernten, müssen sei nicht an Strom kaufen. Demnächst reicht eine Meldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Und man brauche auch keinen neuen Stromzähler. Der alte Stromzähler könne auch vorübergehend rückwärts laufen.

Dem stehen bislang Denkmalschutz-Auflagen entgegen. Hier gilt es zu einer sachgerechten Lösung zu kommen, die das Interesse von Bürgerinnen und Bürgern berücksichtigt.

 

Antragstellende:

Inge Pauls, Angela Kalisch, Torben Zick

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