In der Böttgerstraße 24-28a, einer Seniorinnenanlage der städtischen Franz-Anton-Gering-Stiftung, haben Mieterinnen Mietsteigerungen von bis zu 100 Prozent erhalten. Die Linke im Römer lehnt diese drastischen Mieterhöhungen ab und fordert eine sozialverträgliche Lösung. Dazu erklärt Eyup Yilmaz, wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Römer:
„Bei den 32 Seniorinnen aus der Böttgerstraße wird die Kaltmiete fast verdoppelt. Das ist eine Mieterhöhung, die sich viele der Rentnerinnen nicht leisten können. In einem uns bekannten Fall steigt die Kaltmiete von 4,40 Euro pro Quadratmeter innerhalb von 13 Monaten auf 8,50 Euro.“
Die Stiftung wird vom Sozialdezernat der Stadt Frankfurt verwaltet. Ihr Stiftungszweck dient ausschließlich mildtätigen Zwecken, nämlich der Unterstützung älterer Frauen, die wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes der besonderen Hilfe bedürfen.
Die Mieterinnen und ein Vertreter hatten sich in großer Sorge an den Ortsbeirat 3 gewendet. „Die Mieterinnen, die Wohngeld erhalten, geben die Erhöhungen an das Amt und somit an alle Frankfurter Bürger*innen weiter. Auch auf den Mietspiegel wirkt sich eine solche Mieterhöhung verheerend aus“, ärgert sich Marek Brükner, Sohn und Pflegebeauftragter der ältesten Bewohnerin der Siedlung. Seine Mutter ist 95 Jahre alt, 100 Prozent schwerbehindert und in Pflegestufe 5. Alle anderen Mieterinnen, die keine Unterstützung erhalten, würden alleingelassen mit dieser Mieterhöhung. Bei den Bewohnerinnen handelt es sich um Seniorinnen, oft schwerbehindert und meist mit Pflegestufen.
Martina van Holst, Vorsitzende der Linken im Ortsbeirat 3, erklärt dazu: „Dass die Stadt einen offenkundigen Instandhaltungsstau nun in kurzer Zeit auf die Mieterinnen umlegt, offenbart die schlechte Verwaltungsarbeit des Sozialdezernats. Der Magistrat muss die unverhältnismäßigen Mieterhöhungen der Siedlung in der Böttgerstraße 24 – 28a schnellstens zurücknehmen!“
Yilmaz abschließend: „Die Stadt ist hier in der Verantwortung sozial gerechte Lösungen für alle zu finden. Die Kosten der anfallenden Instandhaltung sollte die Stadt Frankfurt vollständig übernehmen, schließlich handelt es sich um eine städtische Stiftung mit sozialem Zweck. Die Miete sollte maximal um 15 Prozent in drei Jahren angehoben werden. Es wäre sinnvoll, sich in diesem Fall öffentlich geförderter Wohnungen an die Frankfurter Kappungsgrenze zu halten. Letztlich ist die Einführung der befristeten Kappungsgrenzen mit der Mehrheit aller Fraktionen als Maßnahme in der Wohnungsnotlage eingeführt worden.“