Bürgerentscheide schützen, Demokratieabbau verhindern

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadt Frankfurt setzt sich bei der Landesregierung Hessen gegen die geplante Änderung des § 8b der HGO (Hessische Gemeindeordnung) und damit gegen eine Einschränkung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden ein.

Begründung:

Der Entwurf der Hessischen Landesregierung zur Gesetzesänderung des Bürgerentscheid-Paragrafen (§ 8b) ist eine erhebliche Einschränkung des demokratischen Prozesses und beschneidet die Teilhabemöglichkeit von Bürger*innen an politischen Entscheidungen, welche sie direkt betreffen.

Die geplante Erweiterung der Nummer 5a des zweiten Absatzes zu Bürgerentscheiden (§ 8b) in der HGO würde zur Folge haben, dass die Möglichkeit ein Bürgerbegehren zu Bauleitplanungen durchzuführen, stärker beschränkt wird. Eine Recherche von Mehr Demokratie e.V. zeigte kürzlich, dass seit 1993 zu diesem Thema in Hessen 546 neue Verfahren eingeleitet wurden. 521 wurden durch Bürgerbegehren initiiert. Ganze 60 davon betrafen Planfeststellungsverfahren. Eine Gesetzesänderung, die es verbieten würde, dass solche Themen von Bürgerbegehren aufgenommen werden können, würde also die Anzahl an Bürgerbegehren drastisch verkleinern (circa jedes zehnte Bürgerbegehren würde wegfallen). Daher warnt der Verein Mehr Demokratie e.V., dass der diskutierte Gesetzesentwurf zu einer Einschränkung der demokratischen Teilhabe aller Bürger*innen führen würde.

Die Stadt lobt immer wieder die Wichtigkeit von Bürgerbeteiligungsverfahren und fordert dazu auf. Folgerichtig sollte die Stadtverordnetenversammlung sich dafür einsetzen, dass die Beteiligungsmöglichkeiten gemäß Art. 20 Abs. 2 GG und Artikel 8 b HGO nicht beschnitten werden.

Ein möglicher Bürokratieabbau kann kein Grund sein, demokratische Rechte massiv einzuschränken. In einer Zeit, in der Viele davon reden, dass es keine Demokratie mehr gäbe, ist dies zudem Wasser auf die Mühlen von Demokratiefeind*innen. Die geplante Einschränkung ist tatsächlich ein Demokratieabbau und steht Art. 20 Abs. 2 GG sowie Art. 8 b HGO entgegen.

Die Linke im Römer
Dominike Pauli und Michael Müller
Fraktionsvorsitzende

Antragstellende:

Stv. Ayse Dalhoff
Stv. Dominike Pauli
Stv. Daniela Mehler-Würzbach
Stv. Eyup Yilmaz
Stv. Michael Müller
Stv. Monika Christann

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