Trauernde oder Verstorbene nicht stärker zur Kasse bitten

Zuantrag zu M164/2024

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Ziffer Ⅰ wird ersetzt durch: Die im Entwurf vorgelegten Änderungen der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main werden beschlossen.
  2. Es wird ergänzt:
  • â…¥. Die Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main aus dem Jahr 2023 wird fortgeführt.
  • â…¦. Das Grünflächenamt wird mit ausreichenden Mitteln ausgestattet, damit die Kostenunterdeckung der Friedhöfe ausgeglichen wird.

Begründung:

Die Friedhofs- und Bestattungsgebühren der Stadt Frankfurt am Main sind zu hoch. Viele Bürger*innen können sich eine Bestattung ihrer Angehörigen kaum leisten oder es muss schon Jahre im Voraus für die eigene Bestattung angespart werden.

Insbesondere ältere Frauen sind überproportional von den hohen Gebühren betroffen, denn ihre Lebenserwartung ist höher als die von Männern. Zudem verfügen sie in der Regel über geringere Renten. Jede fünfte Frau ab 65 gilt als armutsgefährdet.

Die Bestattungskultur und damit die Nutzung von Friedhöfen ist im Wandel. Friedhöfe werden als Orte der Trauer aber auch der Entspannung wahrgenommen. Immer mehr Friedhofsflächen werden zu Naherholungszwecken aufgesucht.

Der Nutzungsänderung muss auch in finanzieller Hinsicht Rechnung getragen werden. Die Kosten des steigenden Grünflächen-Pflegebedarfs können nicht einseitig auf Trauernde oder Verstorbene abgewälzt werden. Das städtische Grünflächenamt muss mit ausreichenden finanziellen und personellen Mitteln ausgestattet werden, damit die Instandhaltung der Friedhöfe gewährleistet ist.

Die Linke im Römer
Dominike Pauli und Michael Müller
Fraktionsvorsitzende

Antragstellende:

Stv. Ayse Dalhoff
Stv. Dominike Pauli
Stv. Daniela Mehler-Würzbach
Stv. Eyup Yilmaz
Stv. Michael Müller
Stv. Monika Christann

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