Der Vorlage M 177 wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:
- Der Magistrat legt vor Beschlussfassung der M 177 ein Finanzierungskonzept für die Jahrhundertaufgabe „Neubau Städtische Bühnen“ in Frankfurt vor, welches das Land Hessen und die Bundesregierung mit in die finanzielle Verantwortung nimmt. Der Magistrat wird beauftragt, umgehend Kontakt mit Bund und Land aufzunehmen, um eine Co-Finanzierung für das Großprojekt zu erzielen.
- Der Magistrat legt ein Konzept zur sozialen Öffnung der Städtischen Bühnen vor, damit sie stärker zur gesellschaftlichen Teilhabe einladen und diese ermöglichen als dass bisher der Fall war. Dafür sollen auch in der architektonischen Planung geeignete Maßnahmen entwickelt werden. Schauspiel und Oper werden als offene öffentliche Gebäude realisiert mit frei zugänglichen Bereichen wie etwa einem Foyer und Dachterrassen sowie Aufenthaltsräumen ohne Konsumzwang.
- Der Magistrat legt jeweils eine Kostenobergrenze für das Schauspiel und das Opernhaus vor.
- Der Magistrat informiert, welche Kosten durch die Gründung einer GmbH zur Durchführung der Baumaßnahmen anfallen und welche Personalstruktur diese GmbH haben wird.
- Der Magistrat informiert schnellstmöglich über die Gesamtkosten und die Finanzierungsfragen im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung.
- Der Magistrat informiert im Detail, welche Verabredungen mit der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) und Frankfurter Sparkasse getroffen wurden zum Bau eines „Hochhauskomplexes“, insbesondere hinsichtlich Geschosszahl.
- Der Magistrat willigt nicht ein, der Frankfurter Sparkasse und der Helaba 69,2 Mio. Euro für Ausfall- und Umzugskosten zu zahlen.
Begründung:
Im Zuge der Verhandlungen zwischen der Frankfurter Sparkasse, der Helaba und dem Magistrat zum Neubau der Städtischen Bühnen in der Neuen Mainzer Straße, soll eine Rahmenvereinbarung getroffen werden. Die in der Vorlage M177/2024 gelisteten Summen, die für das Erbbaurecht, Planungs-, und Realisierungsmittel sowie den Rückbau der Bestandsimmobilie vorgesehen sind, sind immens hoch. Daher ist es unbedingt erforderlich, in dieser Beschlussvorlage einen Plan zur Finanzierung dessen vorzulegen. Wenn derart hohe Summen öffentlicher Gelder zur Debatte stehen, muss mit gebührender Transparenz aufgeklärt werden, welche Akteur*innen aus welchen Gründen welche Kosten tragen werden. Ähnlich der Finanzierung der Ansiedlung der Antigeldwäschebehörde der EU (AMLA), für die sich Bund, Land und Kommune die Kosten geteilt haben, muss auch hier vorgegangen werden. Der Magistrat muss eine finanzielle Beteiligung von Bund und Land verhandeln und über das Ergebnis informieren. Da die vielfach prämierte Oper und das Schauspielhaus nicht nur eine große Bedeutung für die Region haben, sondern auch ein kulturelles Aushängeschild des Landes Hessen und weit darüber hinaus ist, ist es unabdingbar, eine Co-Finanzierung durch Bundes- und Landesmittel zu erwirken.
Außerdem ist es wichtig, dass der Magistrat eine aktive Informationspolitik betreibt bei einem Bauvorhaben dieser Tragweite. Aus diesem Grund sollte die Kulturdezernentin Ina Hartwig (SPD) im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung hierzu Rede und Antwort stehen und im Detail informieren. Nur durch maximale Transparenz können die Ausgaben demokratisch reguliert werden. Dass z.B. eine Entschädigung für Ausfall- und Umzugskosten der Frankfurter Sparkasse in Höhe von 69,2 Millionen Euro gezahlt werden soll, ist unangemessen und viel zu hoch. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Umzugs- und Ausfallkosten einer Bank durch die Bürger*innen der Stadt getragen werden sollen.
Derart hohe Ausgaben öffentlicher Gelder sind auch nur mit ihrem gesellschaftlichen Nutzen zu rechtfertigen. Daher muss sichergestellt werden, dass die neuen Städtischen Bühnen gesellschaftliche Teilhabe fördern und für eine größtmögliche Öffentlichkeit tatsächlich zugänglich sind statt nur von einer wohlhabenden, kleinen Elite in Anspruch genommen zu werden, also klassische Opernbesucher*innen. Dafür soll ein Konzept erarbeitet werden, dass diese soziale Öffnung in baulichen Maßnahmen verankert sowie die Bewirtschaftung der Gebäude sozialverträglich gestaltet, z.B. mit einer sozialeren Preispolitik. Kulturorte müssen als elitäre Räume aufgebrochen werden und als soziale, niedrigschwellige Treffpunkte für die allgemeine Bevölkerung dienen. Gerade in der teuren Innenstadtlage können die neuen Städtischen Bühnen zum Vorbild für öffentliche Räume ohne Konsumzwang werden. Dieser sozialpolitische Hebel, den dieses Megaprojekt bietet, muss vom Magistrat aber auch genutzt werden. Daher ist ein Gesamtkonzept dafür notwendig.
Die Linke im Römer
Dominike Pauli und Michael Müller
Fraktionsvorsitzende
Antragstellende:
Stv. Ayse Dalhoff
Stv. Dominike Pauli
Stv. Daniela Mehler-Würzbach
Stv. Eyup Yilmaz
Stv. Michael Müller
Stv. Monika Christann