Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 880 – Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark – zur Bebauung der Grünen Lunge am Günthersburgpark (bzw. „Innovationsquartier“ bzw. „Günthersburghöfe“) aufzuheben.
- Gleichzeitig wird ein Beschluss zur Neuaufstellung eines Bebauungsplans zusammen mit einer Veränderungssperre gefasst und der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans so geändert, dass nur eine Bebauung nur auf bereits versiegelten Flächen möglich ist.
- Langfristig wird in Zusammenarbeit mit der Bürgerinitiative für den Erhalt der Grünen Lunge (BIEGL) und den betroffenen Kleingärtner*innen die Öffnung der Grünflächen für eine Nutzung durch die Allgemeinheit angestrebt.
Begründung:
Die Grüne Lunge, ein rund 16 Hektar großes, 100 Jahre altes biodiverses Naherholungsgebiet im Nordend, konnte vor drei Jahren glücklicherweise gerettet werden. Zu Beginn der Legislaturperiode 2021 hat die neue Stadtregierung nach massiven Protesten der Stadtgesellschaft beschlossen, im Bereich der Grünen Lunge nur noch Bauvorhaben auf versiegelten Flächen zuzulassen. Sie hat damit die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 880 „Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark“ und damit den Bau der sogenannten Günthersburghöfe verworfen. Geplant waren hochpreisige Wohnungen, vor allem Eigentumswohnungen, für Wohlhabende durch den Investor Instone Real Estate und die Zerstörung wertvoller Stadtnatur durch die Versiegelung großer Grünflächen.
Dabei wurde der Schutz der Grünen Lunge sogar im Koalitionsvertrag von 2021 festgeschrieben: „Wir werden für die Bebauung im Bereich des Bebauungsplans 880 (ehemals „Günthersburghöfe“) neue Planungsvoraussetzungen formulieren und einen neuen städtebaulichen Entwurf erarbeiten, der eine sozial vielfältige und nachhaltige Bebauung nur auf den versiegelten Flächen vorsieht“[1] (Koalitionsvertrag „Ein neues Frankfurt gestalten“ 2021, S. 38). Bis heute wurde weder der alte Aufstellungsbeschluss aufgehoben noch ein neuer Bebauungsplan aufgestellt. Auch die Ankündigung der Stadtregierung aus dem Jahr 2022[2], den bisherigen Bebauungsplan zu ändern und neue Kriterien zu berücksichtigen, wurde bisher nicht umgesetzt. Der seit drei Jahren andauernde Stillstand führt zu großer Planungsunsicherheit.
Zur Sicherung der Bauleitplanung ist die Aufhebung des o.g. Bebauungsplanes erforderlich. Weiterhin ist ein neuer Aufstellungsbeschluss nach § 14 BauGB für einen Bebauungsplan nach § 2 BauGB zu fassen. Darüber hinaus ist eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB als Satzung nach § 16 BauGB zu beschließen und Baugesuche nach § 15 zurückzustellen. Zu beachten ist, dass die Geltungsdauer einer Veränderungssperre (§ 17 BauGB) nur zwei Jahre beträgt und jeweils um ein Jahr verlängert werden kann. Dauert die Veränderungssperre länger als vier Jahre, ist eine Entschädigung zu leisten (§ 18 BauGB). Auf diese Weise kann verhindert werden, dass Baugenehmigungen oder positive bauaufsichtliche Vorbescheide nach § 34 BauGB auf bereits bebauten Flächen doch noch erteilt werden können.
Die Grüne Lunge erfüllt besondere klimatische, ökologische und soziale Funktionen für die Menschen im Stadtteil, aber auch für alle Bewohner*innen der Stadt Frankfurt. Es besteht nicht nur unter den unterschiedlichen Nutzenden und Initiativen der Grünen Lunge, sondern auch bei der Stadtgesellschaft ein großes Interesse daran, dieses wichtige Naherholungsgebiet zu schützen. Langfristig muss gemeinsam mit allen Initiativen vor Ort auf eine Öffnung der Grünflächen für die Allgemeinheit und die Schaffung von bezahlbarem und vor allem gefördertem Wohnraum hingearbeitet werden.
Der Schutz der Grünen Lunge ist ein essenzieller Beitrag für Klimaschutz, Naturschutz und Gesundheit durch Naherholung und muss daher planungsrechtlich abgesichert werden. Die Begrenzung des räumlichen Geltungsbereiches sowie ein neuer Aufstellungsbeschluss für die Bebauung der Grünen Lunge sind notwendige Schritte, um ein klimagerechtes und solidarisches Quartier für alle entwickeln zu können. Sie bietet ebenfalls eine Grundlage für den Schutz vor Spekulation mit Wohnraum.
Die Linke im Römer
Dominike Pauli und Michael Müller
Fraktionsvorsitzende
Antragstellende:
Stv. Ayse Dalhoff
Stv. Dominike Pauli
Stv. Daniela Mehler-Würzbach
Stv. Michael Müller
Stv. Monika Christann
[1] Koalitionsvertrag „Ein neues Frankfurt gestalten“ 2021, S. 38, in: https://dynamic.faz.net/download/2021/Koalitionsvertrag_2021_2026.pdf
[2] „Grüne-Lunge-Areal anders entwickeln“, in: FNP vom 24.03.2022