Grundsteuerreform: sozialen Härtefallfonds für Mieter*innen auflegen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Es wird ein Härtefallfonds aufgesetzt. Anspruchsberechtigt sind alle Mieter*innen, die eine mehr als zehnprozentige Steigerung der Umlage der Grundsteuer B nachweisen können.
  2. Für Mieter*innen, die Anspruch auf Sozialleistungen haben, wie z.B. Wohngeld, Wohnungsberechtigungsschein oder Förderweg 1 und 2, Frankfurt-Pass, Bafög, etc. soll die Grundsteuermehrbelastung vollständig durch den Fonds rückerstattet werden.
  3. Der Magistrat ist aufgefordert, diesen Fonds rechtssicher aufzusetzen und in der Satzung zu verankern.
  4. Der Magistrat soll Maßnahmen treffen, den Härtefallfonds in Frankfurt bekannt zu machen.

Begründung:

Die Anpassung der Grundsteuer stellt für viele Frankfurter*innen eine finanzielle Mehrbelastung dar. Daher ist es notwendig, diese mit einem sozialen Ausgleichsfonds abzufedern.

Die Grundsteuer ist eigentlich eine Steuer für Grundbesitzer*innen, aber diese dürfen die Erhöhung an die Mieter*innen weitergeben. In den meisten Mietverträgen ist geregelt, dass die Grundsteuer im Rahmen der Betriebskosten auf die Mieterschaft umgelegt wird. Die Erhöhungen werden folglich eins zu eins weitergegeben.

Da Frankfurt eine Mieter*innenquote von fast 80 Prozent hat – eine der höchsten in ganz Deutschland – ist klar, dass Grundsteuermehrbelastungen sich hier besonders drastisch auf Mieter*innen auswirken werden.

Auch vermeintlich geringe Mehrbelastungen sind für Haushalte, die durch hohe Lebensmittelpreise, hohe Mieten und hohe ÖPNV-Tarife bereits mehrfachbelastet sind, oft nicht mehr zu stemmen. Der soziale Härtefallfonds soll daher dazu dienen, Mieter*innen vor diesen höheren Kosten zu schützen. Die Begrenzung der Erhöhung der Grundsteuerbelastung auf 10 Prozent entspricht den Empfehlungen des Mieterschutzverein Frankfurt am Main e.V.

Als sozialer Härtefallfonds sollen Anspruchsberechtigte für Sozialleistungen, die Erhöhung vollständig erstattet bekommen.

Der Fonds muss umgehend aufgelegt werden, da die Bescheide zur Steuererhöhung schon bei den Mieter*innen eingetroffen sind.

Die Linke im Römer
Dominike Pauli und Michael Müller
Fraktionsvorsitzende

Antragstellende:
Stv. Ayse Dalhoff
Stv. Dominike Pauli
Stv. Daniela Mehler-Würzbach
Stv. Michael Müller
Stv. Monika Christann

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