Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Umfassung der Vorgärten der Wittelsbacherallee 140 bis 174 denkmalgerecht so gestaltet werden, dass es für Hunde unmöglich wird ihre Hinterlassenschaften in den Vorgärten fallen zu lassen.
Begründung:
Trotz der Bemühungen der ABG Frankfurt Holding, für die sich die Anwohnenden herzlich bedanken, hat sich die Situation nicht verbessert.
Die Anwohnenden berichten davon, dass bevor die zweireihigen Gehwegplatten direkt an der Hauswand verlegt wurden, die Hecken bis an die Außenwandgrenze reichten und die Hunde dadurch wesentlich höhere Hürden zu nehmen hatten als jetzt. Die Hecken lassen z.Zt. eine Lücke von 80 Zentimeter zwischen der Hauswand und dem Beginn der Hecke, um in die Vorgärten zu gelangen. Die Anwohnenden und die Mehrzahl der Mitglieder des Ortsbeirates möchten auch nicht der Behauptung folgen, dass „Eine Gesundheitsgefahr von dem Hundekot für die Wohnbereiche nicht ausgeht.“, wie sie in der ST 1757 mitgeteilt wurde. Insekten fliegen von den Hinterlassenschaften auf die auf dem Tisch stehenden Nahrungsmittel, übertragen Viren/Bakterien und legen ihre Eier ab. Die Geruchsbelästigung, gerade im Sommer, ist ebenfalls erheblich. Eltern berichten von Kindern die in den Vorgärten gespielt haben und entsprechend nach Hause kamen.
Vielen Dank an die Leute vor Ort, die den Antrag mit auf den Weg gebracht haben.
Antragsstellender
Volker Marx