Neues Leerstandsgesetz: Gut gedacht, schlecht gemacht

Kürzlich hat die hessische Landesregierung den Entwurf für ein neues Leerstandsgesetz vorgelegt. Zuvor gab es das Wohnraumzweckentfremdungsverbot, das bereits 2004 in Hessen abgeschafft wurde. Dazu erklärt Dominike Pauli, wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Römer:

„Endlich soll es wieder ein Gesetz gegen Leerstand geben. Über 20 Jahre gab es in Hessen keine rechtliche Handhabe, um gegen Leerstand vorzugehen. Ein solches Gesetz ist eine wichtige Voraussetzung, um die 13.000 leerstehenden Wohnungen in Frankfurt wieder für Wohnzwecken nutzbar zu machen. Aber: Es muss auch richtig gemacht werden. Der Gesetzesentwurf ist löchrig wie ein Schweizer Käse. Es sind viel zu viele Ausnahmen möglich. Es ist damit zu rechnen, dass Vermieter*innen diese Schlupflöcher zu ihren Gunsten nutzen und Wohnungen trotz eklatanter Wohnungsnot absichtlich leer stehen lassen.“

Der Gesetzesentwurf definiert eine Reihe von Ausnahmen, in denen Leerstand erlaubt ist. Pauli kritisiert: „Die Leerstandsverordnung wird nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten. Kommunen wie Kassel und Oberursel können keine Satzungen erlassen, obwohl auch dort Leerstand ein ernstes Problem ist. Außerdem sind Wohnungen ausgenommen, die gerade umgebaut, modernisiert oder ‚alsbald‘ veräußert werden. Investor*innen können so immer behaupten, die Immobilien bald zu verkaufen, um sie nicht zum Wohnen zur Verfügung stellen zu müssen. Eine Ausnahme ist auch möglich, wenn eine Wiederherstellung ‚unzumutbar‘ wäre. Was als ‚unzumutbar‘ gilt, wird nicht spezifiziert. Völlig unklar ist auch, welche konkreten Ausgleichsmaßnahmen zulässig sind. Bußgelder sind gut und richtig, ändern jedoch nichts am Leerstand selbst. Zwangsmaßnahmen sieht der Entwurf nicht vor und das ist eine weitere große Schwachstelle.“

Pauli abschließend: „Die SPD hat den Mieter*innenschutz jahrelang schleifen lassen und feiert sich nun als Kämpferin gegen Leerstand. Dabei hat sie einen billigen Kuhhandel für die Regierungsbeteiligung gemacht und setzt kaum Akzente für mehr bezahlbaren Wohnraum. Die schwarz-rote Landesregierung setzt auf flächendeckende Eigentumsförderung in CDU-Manier. Für ihr wachsweiches Leerstandsgesetz nimmt die SPD billigend in Kauf, dass die wirksame Genehmigungspflicht für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen Ende 2025 ausläuft. Diese hat bisher viele Menschen vor Eigenbedarfskündigungen geschützt. Spekulativer Leerstand muss bekämpft werden – und dafür ist eine Nachbesserung des Leerstandsgesetzes dringend erforderlich.“

Dieser Beitrag wurde unter Presse abgelegt und mit , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
Nach oben