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Transparenz bei städtischen Mehrheitsbeteiligungen: Gehälter der Geschäftsführung offenlegen

Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Geschäftsführungen von Gesellschaften mit direkter städtischer Mehrheitsbeteiligung werden zur Offenlegung ihrer Gehälter im jährlichen Beteiligungsbericht verpflichtet. Begründung: An 602 Unternehmen ist die Stadt direkt bzw. indirekt beteiligt. Bei 24 dieser Unternehmen, inklusive der Eigenbetriebe, ist die … Weiterlesen